Das Hinweisgebersystem von HUBIT Datenschutz

Die lang erwartete Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht steht unmittelbar bevor. Im Juni 2023 wird das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft treten. Wenn Sie mehr über den Hintergrund und den Inhalt des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes erfahren möchten, lesen Sie gerne unsere Artikel: „Hinweisgeberschutzgesetz – Informationen für Unternehmen“ und „Hinweisgeberschutzgesetz – welche Meldekanäle gibt es?“

Als Datenschutzbeauftragte und Anbieter von datenschutzkonformen IT-Lösungen beschäftigen wir uns bereits seit längerem mit der Whistleblower-Richtlinie und dem darin geforderten internen Meldesystem, das Unternehmen umsetzen müssen, um hinweisgebende Personen vor Nachteilen zu schützen. In diesem Zusammenhang haben wir ein Hinweisgebersystem entwickelt, das von der internen Meldestelle eines Unternehmens genutzt werden kann. Sogar der verschärfte Aspekt der anonymen Hinweisabgabe, der intern für Unternehmen nur sehr schwer umsetzbar ist, ist damit bereits erfüllt.

Das beinhaltet unser Hinweisgebersystem

Hier geben wir Ihnen eine kurze Übersicht zum Umfang unseres Hinweisgebersystems. Da wir auch Datenschutzbeauftragte sind, können Sie sich zu jedem Zeitpunkt darauf verlassen, dass alle unsere Handlungen und unsere eingesetzten Tools DSGVO-konform sind. Für detaillierte Informationen und Fragen zur Umsetzung in Ihrem Unternehmen sprechen Sie uns gerne an.

  • E-Mail: Wir stellen Ihnen eine E-Mail-Adresse zur Verfügung (allgemein oder individuell) und leiten den Inhalt anonymisiert an Ihre interne Meldestelle weiter oder verarbeiten diese direkt mit einem durch uns bereitgestellten externen System.
  • Bereitstellung einer Rufnummer (Hotline oder individuell) für Hinweisgeber.
  • Internetportal: Wir haben ein Internetportal für Hinweisgeber entwickelt, das Unternehmen buchen können. Jedes Unternehmen erhält ein individuelles Portal, sodass Hinweisgeber sofort erkennen und sich sicher sein können, dass sie ihren Hinweis an der richtigen Stelle abgeben.
  • Fall-Manager: Wir stellen Unternehmen eine Person, die als unparteiische Schiedsperson agiert.
  • Bereitstellung der erforderlichen Dokumentation (Datenschutzfolgenabschätzung, Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit, Datenschutz-Information)

Lassen Sie sich von uns beraten

Um Nachteile zu vermeiden, sollten Unternehmen keine Zeit mehr verlieren, und mit der Umsetzung des internen Meldesystems beginnen. Nehmen Sie am besten direkt Kontakt zu uns auf und lassen sich beraten. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem Know-how in den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.