Videoüberwachung – auf die Beschilderung kommt es an

HUBIT Datenschutz

Dass eine Videoüberwachung ausreichend begründet und mit dem nötigen Respekt vor den Freiheitsrechten der betroffenen Personen durchgeführt werden sollte, haben wir bereits in unserem Artikel „Videoüberwachung und DSGVO – aufgepasst!“ ausgeführt. In diesem Artikel möchten wir auf das Thema Beschilderung eingehen, denn Unternehmen müssen Hinweisschilder anbringen, um Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten und Dienstleister darüber zu informieren, dass der Bereich videoüberwacht ist. Dazu genügt es nicht – Sie können es sich wahrscheinlich bereits denken – dass eine Videokamera oder die Wörter „Achtung Videoüberwachung“ auf dem Schild zu sehen sind. Damit das Schild datenschutzkonform gemäß DSGVO ist, muss es einige Vorgaben erfüllen.

Hinweisschilder müssen lesbar und informativ sein

Ein Schild, das auf eine Videoüberwachung hinweist, muss unter anderem folgende Informationen enthalten:

  • Information, dass es eine Videoüberwachung gibt
  • Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
  • Zweck der Datenverarbeitung
  • Speicherdauer

Da all diese Informationen gut lesbar sein müssen, sollte das Schild ausreichend groß sein, sodass es vor dem Betreten des beobachten Bereichs lesbar ist (vorgelagertes Schild). Die Aufsichtsbehörde empfiehlt, die Schilder mindestens in der Größe DIN A4 anfertigen zu lassen.

Auch über die Betroffenenrechte muss informiert werden. Hierzu empfiehlt sich ein zweites nachgelagertes Schild oder ein Aushang. Aufgrund der Vielzahl an Informationen und dem Erfordernis der Lesbarkeit empfiehlt die Aufsichtsbehörde ein Schild in der Größe Din A3.

Beschilderung zur Videoüberwachung richtig platzieren

Durch die Beschilderung müssen Sie sicherstellen, dass jede Person, die das videoüberwachte Gebäude oder Gelände betritt, vorab über diese Maßnahme informiert wird. Das bedeutet, vor JEDER Zugangsmöglichkeit muss ein solches vorgelagertes Schild aufgehängt werden. Außerdem muss es gut sichtbar sein. Das Schild muss auffallen, ohne dass danach gesucht werden muss. In drei Metern Höhe oder hinter einem Baum ist also nicht der geeignete Platz.

Ein kleiner Hinweis am Rande: Auch wenn Sie Kamera-Attrappen aufhängen, sollten Sie auf eine korrekte Beschilderung achten. Dadurch wahren Sie einerseits den Schein und schützen sich andererseits vor eventuellen Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde. Denn wer will schon von der Datenschutzbehörde besucht werden?

Das Team von HUBIT Datenschutz berät Sie gern zur korrekten Beschilderung für Ihre Videoüberwachung. Durch vor Ort Besuche prüfen wir auch die richtige Platzierung – das verschafft Ihnen Rechtssicherheit. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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