Wie bereits von uns berichtet, beschäftigt die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz (Whistleblower-Richtlinie) die Bundesregierung bereits seit einem langen Zeitraum. Doch nun hat das Prozedere ein Ende gefunden. Der neue Gesetzentwurf wurde, nachdem zwischenzeitlich der Vermittlungsausschuss angerufen werden musste, am 11.05.23 vom Bundestag verabschiedet. Am 12.05.23 stimmte der Bundesrat dem geänderten Gesetzesentwurf ebenfalls zu. Es wird bereits vier Wochen nach Verkündung in Kraft treten – also vermutlich Anfang Juli 2023.
Vermittlungsausschuss machte schnelle Umsetzung möglich
Nachdem der Bundesrat seine Zustimmung zum Gesetz am 10.02.2023 verweigerte, legte die Bundesregierung Mitte März einen neuen Gesetzentwurf vor, doch auch dieser wurde nicht angenommen, weshalb der Vermittlungsausschuss angerufen wurde. Der daraus resultierende Kompromiss enthält in folgenden Bereichen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf:
- Meldewege für anonyme Hinweise
- Bußgeldern
- Anwendungsbereich des Gesetzes
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