Hinweisgebersystem – handeln Sie jetzt, die Übergangsfrist läuft ab!

Haben Sie bereits eine interne Meldestelle eingerichtet, um die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes zu erfüllen? Falls nicht, müssen Sie sich dringend darum kümmern. Für Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten endet die Übergangsfrist am 17. Dezember 2023! Doch das müssen Sie nicht alleine schaffen, nutzen Sie doch das bereits fertig entwickelte HUBIT-Hinweisgebersystem. Die Implementierung funktioniert schnell und unkompliziert.

Das HUBIT-Hinweisgebersystem im Ãœberblick

Unser Hinweisgebersystem bietet Ihnen folgende Services und Leistungen. Sie können zwischen einer Basisversion und einer professionellen Version wählen:

  • Verschiedene Meldewege für Personen, die eine Meldung abgegeben möchten. Dazu gehören eine individuelle Online-Plattform, eine Telefonnummer (Hotline oder individuell) und eine E-Mail-Adresse (allgemein oder individuell).
  • Die Benennung eines HUBIT Fall-Managers.
  • Bereitstellung der erforderlichen Datenschutz Dokumentationen.
  • Information für Mitarbeitende.

Kostenfreies Zusatzangebot

Unsere Mandanten, die das HUBIT-Hinweisgebersystem zu einem monatlichen Festpreis nutzen, erhalten zusätzlich und kostenfrei:

  • eine Datenschutzfolgenabschätzung
  • eine Verarbeitungsbeschreibung für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • ein Info-Blatt für Mitarbeitende
  • eine Datenschutzinformation

Mit unserem HUBIT-Hinweisgebersystem sind Sie also schnell und sparen gleichzeitig eine Menge Geld, denn all diese Aufgaben müssen aus Sicht des Datenschutzes vor der Implementierung durchgeführt werden.

Möchten Sie das HUBIT-Hinweisgebersystem nutzen? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.