DSGVO – 1 Jahr danach. Ein Datenschützer zieht Bilanz

Auszug:

“Auch wenn die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, bereits seit einigen Monaten gilt, existieren noch immer Unternehmenswebsites, die nicht den aktuellen Bestimmungen entsprechen. Um eine Website gesetzeskonform zu gestalten, reicht es nicht aus, eine allgemeine Datenschutzerklärung irgendwo zu kopieren oder automatisiert generieren zu lassen und dann auf der Website zu veröffentlichen.

Der Grund: Jede Homepage besitzt eine individuelle Struktur und verwendet unterschiedliche Plug-ins, Cookies oder Tracking-Tools.”

Ganzer Artikel

Auch zu finden im TVP Magazin vom 15.04.2019 auf den Seiten 92 und 93.