Wird Datenschutz bei Clubhouse, der neuen Audio-App, großgeschrieben?

HUBIT Datenschutz

Clubhouse ist eine Audio-App bzw. eine neue Social-Media-Plattform. In der App können Nutzer Räume eröffnen, in den Diskussionen durchgeführt oder sich einfach die User austauschen können.

Der Anbieter der App hat seinen Sitz in den USA. Leider halten sich viele Anbieter aus den USA nicht an die europäischen Datenschutz—Standards.

Die neue App verzeichnet einen riesigen Hype. Dies vermutlich auch oder insbesondere, weil nicht jeder diese nutzen kann, sondern erst eine Einladung eines anderen Users erhalten haben muss. Jedoch ist Vorsicht geboten. Die App liest das gesamte Adressbuch aus. Dies geschieht nicht automatisch. Der Nutzer muss bestätigen, dass er die Einwilligung jedes Kontaktes hat, dass er die Daten übermitteln darf. Haye Hösel, externer Datenschutzbeauftragter gibt zu denken: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Nutzer alle seine Kontakte anschreibt und von ihnen eine Einwilligung einholt. Es muss ja auch nur ein Kontakt keine Einwilligung geben, dann muss schon der Zugriff auf das gesamte Adressbuch verweigert werden.“

Des Weiteren speichert der Anbieter die Audiostreams auf seinen Servern, die vermutlich außerhalb der EU bzw. der EWR liegen. Datenschutz-Experten sehen insgesamt eine große Gefahr durch diesen neuen Anbieter einer Social-Media-Plattform für den Schutz der Nutzerdaten.

Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Es kommt leider immer wieder vor, dass Anbieter aus den USA auf den europäischen Markt drängen oder einfach nur mit ihren Produkten und Dienstleistungen bei uns erfolgreich sind, ohne die grundlegendsten datenschutzrechtlichen Vorgaben des europäischen Digitalmarktes einzuhalten. Hier gilt es, zügig darauf hinzuweisen, welche Regeln auf dem Spielfeld Europa gelten und diese auch durchzusetzen. Es ist im Interesse aller europäischen Nutzer, Dienste in Anspruch nehmen zu können, die weder eigene noch fremde Rechte verletzen und die nicht erst nach Jahren erfolgreicher Nutzerbindung in Europa sich den Prinzipien des Schutzes der Privatheit öffnen.“