Videoüberwachung und DSGVO – aufgepasst!

HUBIT Datenschutz

Videoüberwachung ist doch eine tolle Sache – zumindest aus Sicht der Person, die überwacht. Überwacht zu werden fühlt sich schon anders an, oder? Die Videoüberwachung ist aus Datenschutzsicht eine Maßnahme, die die Freiheitsrechte der betroffenen Personen erheblich beeinträchtigt. Kein Wunder also, dass Aufsichtsbehörden besonders genau hinschauen, wenn Unternehmen eine Videoüberwachung installieren möchten und äußerst streng bei Verstößen reagieren. Eine solche Maßnahme sollte also gut begründet und gewissenhaft durchgeführt werden. Im Folgenden haben wir wichtige Hinweise für Sie zusammengestellt, die im Zusammenhang mit der Videoüberwachung zwingend zu beachten sind.

Transparenz ist wichtig bei der Videoüberwachung

Betroffene Personen, die per Videoaufzeichnung überwacht werden, müssen im Vorfeld darüber informiert werden. Dann können Sie nämlich theoretisch selbst entscheiden, ob sie sich in die Situation begeben möchten oder nicht. Sie müssen also folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Begründen Sie, warum die Videoüberwachung erforderlich ist.
  • Bringen Sie Schilder an, die auf die Videoüberwachung hinweisen und platzieren Sie sie in einem noch nicht überwachten Bereich.
  • Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden gesondert über die Maßnahme.
  • Platzieren Sie die Kameras so, dass keine öffentlichen Bereiche erfasst werden.
  • Dokumentieren Sie die Videoüberwachung im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.

Mitarbeitende abholen

Mit der Freiwilligkeit bei Mitarbeitenden, die in videoüberwachten Bereichen arbeiten ist das natürlich so eine Sache – da hängt ihr Arbeitsplatz dran. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie den Prozess nachvollziehbar für Ihre Mitarbeitenden gestalten und nur die Bereiche überwachen, die absolut erforderlich sind, um Ihr Ziel zu erreichen. Es geht darum, die Privatsphäre und die Freiheitsrechte so gut wie möglich zu schützen.

Nicht überall darf per Video überwacht werden

Videoüberwachung ist unter anderem verboten in Ruhebereichen wie:

  • Cafés und Restaurants
  • Wartezonen
  • Raucherbereichen
  • Pausenräumen

Auch Tonaufnahmen sind in der Regel verboten. Ausnahmen sind nur in extremen Einzelfällen möglich.

Lassen Sie sich von HUBIT Datenschutz beraten

Das Thema Videoüberwachung ist sehr komplex. Es kann durchaus Gründe geben, die den Einsatz dieser Maßnahme rechtfertigen, doch bei der datenschutzkonformen Durchführung ist einiges zu beachten. Haben Sie bereits eine Videoüberwachung installiert und möchten prüfen lassen, ob alles korrekt ist? Oder planen Sie, in Ihrem Unternehmen Videoüberwachung einzusetzen? Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten unsere Mandanten unter anderem umfassend zur Beschilderung, die an viele Auflagen gebunden ist, unterstützen bei der Dokumentation im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und begleiten den gesamten Prozess.

Möchten Sie mehr über das Thema Videoüberwachung erfahren? Dann lesen Sie auch: Videoüberwachung – auf die Beschilderung kommt es an, Videoüberwachung in Arbeitsbereichen – ein besonders sensibles Thema