Wer haftet eigentlich für Datenschutzverstöße? Eine überraschende Antwort
Die landläufige Meinung ist, dass ausschließlich Unternehmen für Datenschutzverstöße haften, also der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter. Doch aufgepasst: In bestimmten Situationen ist es durchaus möglich, dass Geschäftsführer, Vorstände oder sogar Mitarbeitende persönlich für Datenschutzverstöße haftbar gemacht werden.
Datenvorfall – so verhalten Sie sich richtig
Beginnen wir mit dem Wichtigsten zuerst: Ein Datenvorfall ist eine Verletzung bzw. auch bereits der Verdacht einer Verletzung des Datenschutzes oder der Datensicherheit. Ausgelöst wird er durch technisches oder menschliches Versagen. Er muss der Datenschutzbehörde...Risikobewertung
Grundsätzlich ist jeder Datenvorfall innerhalb von 72 Stunden gegenüber der Datenschutzbehörde meldepflichtig. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Risikobewertung ergibt, dass sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit als auch die Auswirkungen der potenziellen Schäden...
Die Videoüberwachung bleibt ein zentrales Thema bei Datenschutzverstößen
Wer eine Videoüberwachung datenschutzkonform durchführen möchte, braucht dafür eine wirksame Rechtsgrundlage und muss zahlreiche Aspekte berücksichtigen, um sicherzustellen, dass dadurch keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Aus Sicht des Datenschutzes ist die...
Social Media Unternehmensaccount – ein Thema für den Datenschutz!?
Social Media ist für Unternehmen zu einem zentralen Werkzeug im Kampf um die besten Talente und zur Kundengewinnung geworden. Die Frage, ob ihre Aktivitäten datenschutzkonform sind, stellen sich viele gar nicht. „Ach quatsch, das machen doch alle“, so die landläufige...
Millionenbußgeld gegen Apple
Nachdem in der Vergangenheit bereits häufiger über hohe Bußgelder gegen den US-Konzern Meta berichtet wurde, ist nun auch Apple betroffen. Die französische Wettbewerbsbehörde verhängte im März 2025 in Absprache mit der französischen Datenschutzbehörde ein Bußgeld in...