EU Datenschutz Grundverordnung – Teil 4: Nachweispflichten / Risikofolgenabschätzung

Die EU Datenschutz-Grundverordnung tritt am 24.05.2018 in Kraft. Es gibt eine Reihe von Modernisierungsaspekten. Es gibt eine Vielzahl von Änderungen, die im Unternehmen berücksichtigt werden müssen. In der Vortragsserie stellt der zertifizierte Datenschutzbeauftragte und Inhaber der Firma HUBIT Datenschutz, Haye Hösel, die Änderungen vor. Informieren Sie sich jetzt, damit Sie wissen, was auf Sie und Ihr Unternehmen zukommt.

4. Teil

Die EU Datenschutz-Grundverordnung stellt neue und höhere Ansprüche an die Nachweispflichten im Unternehmen. Welche dies sind und wie sich gestalten, erfahren Sie in diesem interessanten Seminar.

Auch die Risikofolgenabschätzung ist ein neues Element der EU Datenschutz-Grundverordnung. Sie ist ein wesentliches Element der neuen Grundverordnung und nicht für jeden einfach zu handhaben. Haye Hösel zeigt Ihnen mögliche Herangehensweisen.

Dies ist der vierte Teil der Seminarserie. Es ist nicht erforderlich aber empfehlenswert, dass Sie an den vorangegangenen Teilen teilgenommen haben.


Termin
22.11.2017 08:00-10:00 Uhr
Anmeldeschluss: 25.10.2017

Preise
€ 49 (zzgl. USt.)
€ 29 (zzgl. USt.) für Datenschutz-Kunden und BVMW-Mitglieder

Veranstaltungsort
HUBIT Datenschutz
Bergiusstr. 4
28816 Stuhr
(nahe IKEA Stuhr / Ochtum Park) Parkmöglichkeiten: auf dem Firmengelände und in den umliegenden Straßen

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