Mandanten vertrauen ihren Anwälten sehr persönliche Informationen an. Dazu gehören Details über Insolvenzverfahren, Strafverfahren oder auch wirtschaftliche Informationen über das Unternehmen. In diesem Artikel erläutern wir die besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen für Rechtsanwälte und ihre Kanzleien.
Verschwiegenheit bedeutet nicht automatisch Datenschutz
Anwaltskanzleien bewegen sich in einem besonderen Spannungsfeld zwischen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 43a BRAO und den Vorgaben der DSGVO. Diese rechtliche Gemengelage wird durch die Digitalisierung der Kanzleien noch komplexer. Als Rechtsexperten wird von Anwälten erwartet, dass sie datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch vorbildlich umsetzen. Doch eine juristische Ausbildung ist nicht mit Kenntnissen im Bereich Datenschutz gleichzusetzen, dafür sind spezifische Schulungen erforderlich.
Diese datenschutzrechtlichen Besonderheiten prägen den Kanzleialltag:
- Die Verschwiegenheitspflicht und aktuelle Datenschutzbestimmungen müssen harmonisch zusammenwirken, haben aber unterschiedliche Anforderungen und Fristen.
- Nutzen Sie Kanzleisoftware oder Cloud-Lösungen? Die Auswahl des richtigen Anbieters und DSGVO-konforme Auftragsverarbeitungsverträge sind zentral, um Abmahnrisiken zu minimieren.
- Die Kommunikation mit Gerichten und Behörden bringt besondere Übermittlungspflichten mit sich. E-Mail-Verschlüsselung und sichere Datenübertragung sind keine Option, sondern Pflicht. Auch eine Einwilligung zur unverschlüsselten Datenübermittlung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Verschlüsselung.
- Es gibt aufgrund verschiedener Aufbewahrungsfristen besondere Herausforderungen im Bereich der Aktenarchivierung und -vernichtung.
- Regelmäßige Mitarbeiterschulungen sind besonders wichtig, da Sekretariate, Rechtsanwaltsfachangestellte und andere Mitarbeiter regelmäßig Zugang zu hochsensiblen Mandantendaten haben.
- Die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern wie Detekteien, Gutachtern oder IT-Dienstleistern muss datenschutzkonform gestaltet werden.
Datenschutz ist ein eigenes Fachgebiet – nutzen Sie die Erfahrung von Experten
Als Rechtsexperte werden von Ihnen auch im Bereich des Datenschutzes höchste Standards erwartet. Das ist eine Erwartungshaltung, die Sie allerdings in der Regel allein aufgrund Ihres Berufsstands ggf. nicht erfüllen können. Lassen Sie sich von Experten unterstützen, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Die Investition schützt Sie vor rechtlichen und finanziellen Risiken und stärkt Ihre Position als vertrauensvoller Rechtsberater gegenüber Ihren Mandanten.
Wir von HUBIT Datenschutz kennen die spezifischen Herausforderungen von Rechtsanwaltskanzleien und unterstützen Sie dabei, Ihre Beratungstätigkeit datenschutzkonform und rechtssicher zu gestalten. Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch.