Datenlöschung misachtet: Millionenschweres Bußgeld

HUBIT Datenschutz

Einem der größten Immobilienunternehmen der Bundesrepublik Deutschland drohen millionenschwere Bußgelder, aufgrund der Mißachtung der Löschpflichten. Das Unterschätzen er DSGVO bleibt nun einmal nicht unbestraft. Mit dieser Tatsache muss sich nun die Immobiliengesellschaft „Deutsche Wohnen SE“ befassen, nachdem sie die DSGVO rund zwei Jahre lang unterschätzt und nicht ernst genommen haben.

Im Juni des Jahres 2017 wurde es zum ersten Mal deutlich. Die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen SE speicherte zwei Jahre lang personenbezogene Daten ihrer Mieter ohne sich vorher über die Zulässigkeit dieses Vorgangs zu informieren. Diese Nachricht wird von der nächsten Nachricht übertroffen. Denn die personenbezogenen Daten wurden auf einem Archivsystem der Immobiliengesellschaft gespeichert, welches das Löschen der Daten nicht ermöglicht. Demzufolge sind sensible personenbezogene Daten von alten Mietern wie Kontoauszüge, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten und viele weitere sensible Inhalte über Jahre hinweg einsehbar.

Maja Smoltczyk, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, hat seit Juni 2017 ein Auge auf das Immobilienunternehmen geworfen und bereits versucht das Unternehmen von einer Umstellung des Archivsystems zu überzeugen. Vergebens. Denn zwei Jahre nachdem Frau Smoltczyk die Immobiliengesellschaft auf ihren Datenfriedhof aufmerksam machte, zeigten sich keine Verbesserungen. Die Immobiliengesellschaft nutzte auch im März diesen Jahres noch ihr altes Archivsystem ohne dies bereinigt zu haben. Nach Maja Smoltczyk, soll das Immobilienunternehmen Vorbereitungen zur Beseitigung des Datenfriedhofs getroffen haben. Diese sollen jedoch nie in die Tat umgesetzt worden sein.
Dieses unachtsame Verhalten der Immobiliengesellschaft führte zu einem Bußgeld von ca. 14,5 Millionen Euro. Damit soll die Immobiliengesellschaft nun die höchste Strafe, die in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund von Datenschutzverstößen verhängt wurde, zahlen. Es besteht jedoch die Möglichkeit einen Einspruch gegen die Zahlung von 14,5 Millionen Euro einzulegen.