Als Dateisystem wird gemäß Artikel 4 DSGVO jede strukturierte Sammlung von personenbezogenen Daten bezeichnet, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind. Dies umfasst sowohl elektronische als auch analoge Datensammlungen wie Akten, Karteikarten oder elektronische Dateien, die zentral oder dezentral geführt werden.
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