Eine professionelle Webseite ist das digitale Schaufenster Ihres Unternehmens. Rund um die Uhr können potenzielle Kundinnen und Kunden vorbeischauen, um mehr über Ihre Produkte oder Dienstleistungen zu erfahren oder um direkt zu bestellen.

Der Vorteil von modernen Webseiten ist, dass sie Besuchern vielfältige Interaktionsmöglichkeiten bieten – von Kontaktanfragen über Newsletter-Abonnements bis hin zu personalisierten Inhalten. Diese gehen allerdings mit einem datenschutzrechtlichen Risiko einher. Es erfordert nämlich Expertise, um solche Elemente DSGVO-konform einzubinden und eine passende Datenschutzerklärung dazu zu formulieren. Diese Unsicherheiten kennen auch Abmahnanwälte und Datenschutzbehörden.

Potenzielle Datenschutz-Fallstricke auf Ihrer Webseite

Jede Funktion, die Nutzerdaten sammelt oder verarbeitet, muss sorgfältig geprüft werden. Zu den häufigsten Schwachstellen einer Webseite gehören:

  • Plugins oder Tools, die ohne Einwilligung Daten an Dritte senden
  • Externe Fonts
  • Fehlender oder falsch konfigurierter Consent-Manager
  • Veraltete oder unvollständige Datenschutzerklärungen
  • Impressum mit Lücken oder rechtlichen Fehlern

Darauf schauen Abmahnanwälte ganz genau

  • Rechtliche Neuerungen (Datenschutz und Impressum)
  • Anfrage- und Bestellformulare
  • Kartendienste wie Google Maps
  • Newsletter-Anmeldungen
  • Zustimmungsabfragen für Cookies
  • Web-Analytics und Besucherverfolgung
  • Social-Media-Integrationen

Wichtig ist, dass Sie erkennen, dass technische Möglichkeiten nicht gleichbedeutend sind mit rechtlicher Zulässigkeit. Auch wenn umfassendes Nutzertracking aus Marketing-Sicht verlockend erscheint, steht der Schutz der personenbezogenen Daten an erster Stelle.

Transparenz durch korrekte Datenschutzerklärung

Die DSGVO verfolgt das Prinzip der Datensparsamkeit: Es dürfen nur die personenbezogenen Daten erhoben werden, die tatsächlich benötigt werden. Gleichzeitig müssen Betroffene vollständig über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung informiert werden. Eine präzise Datenschutzerklärung dokumentiert, welche Informationen auf welche Weise erfasst werden und welche Verwendung geplant ist. Zusätzlich sind Speicherdauer und Löschkriterien transparent darzustellen.

Besonders wichtig sind zudem die Aktualität und Richtigkeit aller Angaben. Dazu gehört auch die korrekte Benennung der relevanten Rechtsgrundlagen. Veraltete Gesetzesbezeichnungen können bereits Anlass für Beanstandungen geben. Automatisierte Generatoren für Datenschutzerklärungen können zwar hilfreich sein, ersetzen aber nicht die fachkundige Überprüfung auf Vollständigkeit und Korrektheit.

Lassen Sie Ihre Webseite prüfen

Angesichts der erheblichen finanziellen Risiken durch DSGVO-Verstöße empfehlen wir eine regelmäßige professionelle Überprüfung. Im Rahmen unseres HUBIT WebCheck DSGVO identifizieren wir potenzielle Problemstellen und liefern Ihnen die Lösungen direkt mit. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung!