Wie gewohnt stellen wir Ihnen einige aktuelle Bußgeldfälle aus der EU exemplarisch vor, um auf die Sanktionspraxis der Datenschutzbehörden aufmerksam zu machen und Sie für die Wichtigkeit der Einhaltung des Datenschutzes zu sensibilisieren. Mit einem Bußgeld ist es in der Regel nicht getan, denn gelangt das Thema in die Öffentlichkeit, droht ein Imageschaden, der das Vertrauensverhältnis zu Kunden und Mitarbeitenden beschädigen kann.

Bei diesen Beispielen sind nur sehr selten Fälle aus Deutschland dabei. Das liegt nicht daran, dass die deutschen Behörden keine Strafen verhängen. Es ist vielmehr so, dass keine Verpflichtung besteht, die Fälle zu melden.

Drei Verstöße im Zusammenhang mit Gesundheitsdaten

5.000.000 Euro Bußgeld gegen IQVIA France

Die französische Datenschutzbehörde verhängte ein Bußgeld in Höhe von 5 Millionen EUR wegen Nichteinhaltung von Datenschutzbestimmungen bei der Verwaltung von Gesundheitsdaten. Das Besondere an dem Fall ist, dass die Verwaltung von Gesundheitsdaten zum Kerngeschäft des Unternehmens gehört, denn es führt Studien für die Pharmabranche durch. Die Verstöße betrafen unzureichende Sicherheitsmaßnahmen und mangelnde Transparenz gegenüber den betroffenen Personen.

100.000 Euro Bußgeld gegen einen Arbeitsschutzdienstleister

Die spanische Datenschutzbehörde verhängte gegen einen externen Arbeitsschutzdienstleister ein Bußgeld von EUR 100.000. Im Oktober 2023 wurde auf einer öffentlichen Straße in Palma eine Kiste mit medizinischen Untersuchungsunterlagen von 18 Beamten der Guardia Civil und der Nationalpolizei gefunden. Das Unternehmen hatte die Gesundheitsdaten im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen verarbeitet. Offensichtlich wurden keine ausreichenden Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit und Nachverfolgbarkeit beim Transport, der Übergabe und Aufbewahrung der Dokumente getroffen. Dies stellt einen Verstoß gegen den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit dar.

300.000 Euro Bußgeld gegen ein Krankenhaus

Die irische Datenschutzbehörde verhängte im Juni 2026 nach einer Untersuchung eines Ransomware-Angriffs auf das Laborinformationssystem eines Krankenhauses ein Bußgeld in Höhe von EUR 300.000. Der Angriff wurde bereits am 14. November 2018 entdeckt und betraf die personenbezogenen Daten von rund 84.000 Patienten. Die Behörde stellte unter anderem fest, dass keine angemessenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen getroffen und betroffene Personen nicht ordnungsgemäß über den Verstoß informiert wurden.

Das können Unternehmen daraus lernen

Gesundheitsdaten gehören zur Kategorie besonders schützenswerter Daten. Das ist auch der Grund, warum die Bußgelder in besonderer Höhe ausfallen. Sollten Sie personenbezogene Gesundheitsdaten verarbeiten, achten Sie daher genau auf die Einhaltung der DSGVO sowie eine entsprechende Dokumentation der Maßnahmen.

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