Sowohl Nutzerinnen und Nutzer als auch Abmahnanwälte und die Datenschutzbehörden betrachten die Webseiten von Unternehmen mit besonderer Aufmerksamkeit. Das liegt daran, weil Webseiten in vielen Fällen Einstellungen enthalten, die nicht DSGVO-konform sind. Immer wiederkehrende Beispiele sind nicht konforme Consent-Manager und fehlerhafte Datenschutzerklärungen. Einige Fehler schleichen sich aufgrund von Unwissenheit ein, andere passieren aufgrund von technischen Fehlern und wieder andere werden bewusst gemacht, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Letztendlich ist es egal, aus welchem Grund die Webseite gegen die DSGVO verstößt – ein Verstoß bleibt ein Verstoß und kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Um Ihnen ein Gefühl für die Dringlichkeit zu geben, haben wir nachfolgend aktuelle Bußgelder aus dem Juli zusammengestellt, die im Zusammenhang mit der Webseite erhoben wurden. Dazu kommen selbstverständlich noch zahlreiche weitere Verstöße wegen unerlaubter Datenverarbeitung, Videoüberwachung, Verstoß gegen Betroffenenrechte und vieles mehr.

Aktuelle Bußgelder im Zusammenhang mit der Webseite

Allein im Juli 2025 wurden vier Bußgelder für Verstöße im Bereich der Webseite bekannt gegeben.

  • Die rumänische Datenschutzbehörde verhängte 9.900 Euro Bußgeld gegen ein Unternehmen, dessen Webseite bei Aufruf Cookies ohne Einwilligung und Information speicherte.
  • Die spanische Datenschutzbehörde verhängte ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro gegen ein Unternehmen, dessen Webseite Cookies auch nach Ablehnung speicherte. Nach Haftungsanerkennung wurde die Zahlung auf 3.000 Euro reduziert.
  • Ebenfalls in Spanien wurde ein weiteres Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro wegen der Speicherung von Cookies ohne Einwilligung verhängt. Auch diese Strafe wurde nach Haftungsanerkennung auf 3.000 Euro reduziert.
  • Ein weiteres Bußgeld in Höhe von 18.000 Euro verhängte die spanische Datenschutzbehörde gegen ein Unternehmen, dessen Webseite personenbezogene Daten von anderen Kunden anzeigte.

(Quelle: https://www.dsgvo-portal.de/dsgvo-bussgeld-datenbank/)

Darum wird selten über deutsche Datenschutzbehörden berichtet

In der aktuellen Übersicht ist kein Bußgeld aus Deutschland dabei. Dieser Umstand sollte Sie aber nicht in falscher Sicherheit wiegen, denn tatsächlich verhängen deutsche Datenschutzbehörden im EU-Vergleich sogar häufiger Bußgelder als viele andere Mitgliedsstaaten. Sie sind allerdings nicht verpflichtet, diese zu melden – daher kann ein falscher Eindruck entstehen.

Funktioniert Ihre Webseite datenschutzkonform und ist Ihre Datenschutzerklärung auf dem aktuellen Stand? Wie können Sie sicher sein, wenn dies nicht geprüft wurde? Unser HUBIT Webcheck DSGVO verschafft Klarheit. Vereinbaren Sie einen Termin, damit Sie keine Sorge vor Abmahnungen und Bußgeldern mehr haben müssen.