Am 2. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Dabei handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Ziel ist, Missstände in Unternehmen aufzudecken und dabei Whistleblower vor beruflichen Repressalien zu schützen. Informationen zum Anwendungsbereich und eine Zusammenfassung zentraler Bestimmungen finden Sie in unserer Artikelserie: Hinweisgeberschutzgesetz – Informationen für Unternehmen, Hinweisgeberschutzgesetz – welche Meldekanäle gibt es?, Hinweisgeberschutzgesetz – welche Verstöße können gemeldet werden?

Wie die Zeit doch vergeht. Nach zwei Jahren Hinweisgeberschutzgesetz werfen wir einen Blick zurück, um herauszufinden, welche Vorteile das Hinweisgeberschutzgesetz bisher gebracht hat und wie gut es inzwischen in die Praxis integriert ist.

Hinweisgeberschutz ist aktiver Unternehmensschutz

Ein wesentlicher Aspekt, den wir hier hervorheben möchten, ist der Gesamtvorteil des Hinweisgeberschutzgesetzes für Unternehmen. Es gibt in zahlreichen Unternehmen Verstöße, egal ob sie der Unternehmensführung bekannt oder unbekannt sind, die dem Unternehmen potenziell einen erheblichen Schaden zufügen können – finanziell, rechtlich und auch hinsichtlich der Reputation.

Ein Hinweisgebersystem sollte daher nicht allein als Erfüllung einer gesetzlichen Vorgabe gesehen werden, denn es dient den Interessen eines Unternehmens. Durch ein frühzeitiges Eingreifen kann ein Schaden abgewehrt oder zumindest reduziert werden.

Ein internes Meldesystem sorgt für Vertraulichkeit

Es ist im Interesse eines Unternehmens ähnlich wie bei Verstößen gegen den Datenschutz, wenn Beschwerden intern bearbeitet werden können. Gibt es keine interne Beschwerdemöglichkeit, wenden sich Whistleblower direkt an externe Stellen wie die Staatsanwaltschaft oder sogar die Presse. Dann liegt der weitere Verlauf des Falls nicht mehr in Ihren Händen.

Hinweisgeberschutz schafft Vertrauen

Ist eine interne Meldestelle vorhanden, schafft das Vertrauen bei Mitarbeitenden, Kunden und Geschäftspartnern sowie bei den Behörden. In Zeiten des Personalmangels können solche Faktoren die Arbeitgeberattraktivität steigern.

Erfahrungen aus den letzten zwei Jahren

Gemäß unserer Beobachtung ist die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in den meisten Unternehmen fristgerecht gelungen oder zumindest auf den Weg gebracht worden. Viele Unternehmen nutzen externe Dienstleister wie das HUBIT Hinweisgebersystem für die Umsetzung und Betreuung der Meldestellen. Die von vielen Seiten befürchtete Flut von Meldungen ist ausgeblieben. Aber die Systeme werden genutzt und so wurden schon viele Fälle bekannt, die sonst vermutlich unentdeckt geblieben wären. Da das Gesetz noch relativ jung ist, gibt es bisher wenige Gerichtsentscheidungen zu Fällen, die mit ihm im Zusammenhang stehen. 

Zu erwartende positive Entwicklungen

Aus unserer Sicht sind die positiven Entwicklungen, die sich aufgrund des Hinweisgeberschutzgesetzes bereits ergeben haben und sich perspektivisch ergeben können, vergleichbar mit denen, die die Einführung der DSGVO gebracht hat. Dazu gehören:

  • Erhöhte Sensibilisierung für potenzielle Verstöße.
  • Präventive Wirkung allein durch die Existenz von Meldestellen.
  • Verbesserte Unternehmenskultur in Form einer offeneren Kommunikation über Missstände.
  • Frühzeitige Problemerkennung.

Fazit

Das Hinweisgeberschutzgesetz hat sich nach erster Einschätzung in den ersten zwei Jahren als wirksames Instrument bewiesen, auch wenn es natürlich noch in den Kinderschuhen steckt und weitere Erfahrungen gesammelt werden müssen. Wenn Sie Fragen zur Umsetzung oder zu unserem HUBIT Hinweisgebersystem haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.