Videoüberwachung – Aufsichtsbehörden schauen sehr genau hin

Videoüberwachung in einem Lager mit Kamera und Handy

Wie in unserem Artikel: Überprüfungen durch Datenschutzbehörden – das sollten Sie wissen, beschrieben, führen Datenschutzbehörden sowohl anlasslose als auch anlassbezogene Überprüfungen durch.

Eines der Themen, das dabei genauestens unter die Lupe genommen wird, ist die Videoüberwachung. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Videoüberwachung stellt einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. Sie muss korrekt umgesetzt werden, um datenschutzkonform zu sein. Im Folgenden erfahren Sie, mit welchen Fragen und Anforderungen Sie im Rahmen einer Überprüfung unter anderem konfrontiert werden.

Kernthemen einer Überprüfung

Die Datenschutzbehörde hat ein Betretungsrecht, das bedeutet, sie kann unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen durchführen. Davon macht sie zwar nur in seltenen Fällen Gebrauch, es ist aber grundsätzlich möglich. In der Regel wird das Unternehmen über die Kontrolle schriftlich per Post informiert. Bei einer anlasslosen Überprüfung wird ein allgemeiner Fragebogen zugestellt. Erfolgt die Prüfung anlassbezogen aufgrund einer Beschwerde, wird der Vorwurf mitgeteilt und die Fragen sind ggf. individuell angepasst. Folgendes sollten Sie dazu wissen:

  • Die Beantwortung des Fragebogens ist verpflichtend.
  • Die gesetzte Frist zur Beantwortung ist zwingend einzuhalten.
  • Die Antworten sind entscheidend für den weiteren Verlauf.

Die Kernthemen, die sich die Behörden ganz genau ansehen, sind die Beobachtungsbereiche und die Speicherdauer. Es müssen Angaben dazu gemacht werden, welche und wie viele Kameras eingesetzt werden und wo diese platziert sind. Außerdem ist wichtig, wo und wie lange das Videomaterial gespeichert wird. Folgende Dokumente können von der Datenschutzbehörde angefordert werden:

  • Grundriss mit eingezeichneten Kameras
  • Markierung der Aufnahmebereiche
  • Screenshots von jeder einzelnen Kamera

Mitarbeitende der Behörde sind spezialisiert

Im Bereich der Videoüberwachung gilt: Nicht alles, was technisch möglich ist, ist aus Datenschutzsicht erlaubt! Sie können davon ausgehen, dass die zuständigen Mitarbeitenden, die eine Überprüfung durchführen, bestens über technische Möglichkeiten informiert sind. Es bringt also nichts, Funktionen einer Kamera zu verschweigen oder zu hoffen, dass eine falsche Positionierung nicht erkannt wird. Nehmen wir die Datenschutzbehörde Niedersachsen als Beispiel. Sie beschäftigt insgesamt zwei Mitarbeitende, die sich ausschließlich um das Thema Videoüberwachung kümmern – im gewerblichen und im privaten Bereich.

Unsere Empfehlung

Sofern Sie Videoüberwachung in Ihrem Unternehmen einsetzen, stellen Sie sicher, dass diese korrekt durchgeführt wird. Halten Sie zudem Löschfristen ein und sorgen für eine DSGVO-konforme Dokumentation.

Sollten Sie Post von der Datenschutzbehörde bekommen, bewahren Sie Ruhe und handeln Sie besonnen. Am besten kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Datenschutzbeauftragten. Wir von HUBIT Datenschutz haben umfangreiche Erfahrungen mit Prüfverfahren – davon profitieren unsere Mandanten. Möchten Sie mehr über unsere Leistungen als externe Datenschutzbeauftragte erfahren? Dann sprechen Sie uns an!