Umgang mit Recht auf Auskunft wird kontrolliert – europaweit

Europaflagge vor blauem Himmel

In den vergangenen Monaten haben wir in verschiedenen Artikeln darauf aufmerksam gemacht, dass das Recht auf Auskunft eines der Betroffenenrechte ist, das derzeit besonders im Fokus von Aufsichtsbehörden liegt und das bundesweit Arbeitsgerichte beschäftigt. Nun nimmt ganz Europa sich dem Thema an – in Form einer europaweiten Kontrollaktion.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat Anfang März eine europaweite Kontrollaktion gestartet, um die Umsetzung des Rechts zu überprüfen. Daran beteiligen sich insgesamt 31 deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden wie die Landesbehörden aus Bayern (LDA), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein sowie der Bundesdatenschutzbeauftragte.

Ein strukturierter Fragebogen soll Aufschluss geben

Das Kerninstrument der Kontrollaktion ist ein strukturierter Fragebogen, der in allen teilnehmenden Mitgliedsstaaten eingesetzt werden soll. Der konkrete Inhalt des Fragebogens ist bisher nicht bekannt. Ziel ist, ein Bild davon zu erhalten, wie das Recht auf Auskunft von den Verantwortlichen in der Praxis umgesetzt wird. Des Weiteren soll ermittelt werden, ob Verantwortliche zusätzliche Unterstützung durch die Aufsichtsbehörden zu einzelnen Aspekten des Auskunftsrechts benötigen. Dazu könnten beispielsweise Leitlinien oder Sensibilisierungsmaßnahmen gehören.

Die Ergebnisse der Kontrollaktion werden nach Abschluss veröffentlicht. Wir empfehlen Ihnen, die Kontrollaktion zum Anlass zu nehmen, um Ihre Prozesse zu hinterfragen und ggf. anzupassen. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Sprechen Sie uns einfach an!

Hier finden Sie unsere weiteren Artikel zum Auskunftsrecht, die die Brisanz des Themas unterstreichen:

Aufgepasst: DSGVO-Verstöße beschäftigen Arbeitsgerichte, Das sollten Sie wissen: Aktuelle Urteile zum Auskunftsanspruch, Betroffenenrechte Teil 3 – Hinweise für Unternehmen