Facebook und das Bundeskartellamt

HUBIT Datenschutz

Nachdem das Bundeskartellamt im Februar Schritte gegen Facebooks Praxis bei der Erstellung von Nut-zerprofilen einleitete, erklärte das OLG Düsseldorf diese Anordnung vorerst für unwirksam.

Hintergrund des Rechtsstreits ist Facebooks Vorgehen, bei der Erstellung von Nutzerprofilen auch aus WhatsApp und Instagram erhobene Daten einfließen zu lassen. Das Kartellamt verfügte, dass diese Pra-xis nicht durch ein Häkchen an die AGB, sondern nur bei expliziter Zustimmung der Nutzer erfolgen dürfe und drohte notfalls mit Zwangsgeldern.

Facebook wählte den Rechtsweg und hat – zumindest für den Moment – Recht bekommen. Das OLG Düsseldorf hält die Anordnung für „möglicherweise“ rechtswidrig, womit Sie ohne weitere Prüfung kei-ne bindende Wirkung entfaltet. Genauer sah das OLG keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen einem Verstoß gegen Datenschutzregeln und einer Verletzung des Wettbewerbsrechts. Es sei nicht be-wiesen worden, dass Facebook aktuelle oder mögliche Wettbewerber behindere oder die Geschäftsbe-dingungen bei einem lebendigeren Wettberwerb der sozialen Netzwerke kundenfreundlicher wären.

Gleichermaßen wies es einen Kontrollverlust der Nutzer über ihre Daten zurück, weil es jedem offenste-he, die Geschäftsbedingungen zu lesen und abzuwägen, ob man dieser Praxis unterworfen werden wol-le oder nicht.

Ein endgültiges Urteil in der Sache steht allerdings noch aus und im nächsten Schritt liegt es am Bundes-gerichtshof (BGH), über die Rechtmäßigkeit zu entscheiden.

Der Direktor des Instituts für Kartellrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Rupprecht Pds-zun, sieht in dem Urteil eine schwere Niederlage für die Behörde. Im Allgemeinen sei der Umgang mit Internetkonzernen wie Facebook kompliziert, da sich die Branche stetig weiterentwickle, weswegen Regelungen von heute innerhalb weniger Jahre obsolet sein könnten.

Das Kartellamt hält laut seinem Präsidenten Mundt dennoch daran fest, die Sache weiterzuverfolgen und Facebooks Methoden mithilfe des Kartellrechts entgegenzuwirken.

Für den Moment steht es Facebook jedenfalls offen, Daten zu sammeln und die Profile in gefestigter Manier zu erweitern.