Das Europäische Gericht (EuG) hat am 3. September 2025 eine wichtige Entscheidung für den Datenaustausch zwischen Europa und den USA getroffen. Der Datenschutzrahmen zwischen der EU und den USA aus dem Jahr 2023 – EU-US Data Privacy Framework (DPF) – bleibt vorerst bestehen. Die Klage des französischen Abgeordneten Philippe Latombe wurde damit abgewiesen.

Zum Hintergrund

Seit 2015 war das Thema Datenübertragung zwischen den USA und der EU sehr turbulent. Verschiedene Abkommen, die die Sicherheit des Datentransfers bestätigten, wurden aufgrund von berechtigten Zweifeln für ungültig erklärt. Für Unternehmen bedeutete dies eine erhebliche Unsicherheit und zusätzlichen Aufwand bei der rechtssicheren Datenübertragung in die USA.

2023 gab es eine Trendwende, da die damalige US-Regierung unter Präsident Joe Biden auf die Kritikpunkte der EU reagierte. Präsident Biden erließ ein Dekret, das die Überwachungspraxis der Geheimdienste stärker einschränken sollte. Neue Schutzmaßnahmen wurden eingeführt und ein neues US-Datenschutzgericht, das Beschwerden europäischer Bürger bearbeiten soll, wurde eingerichtet. Am 10. Juli 2023 folgte daraufhin der neue Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, gegen den nun geklagt wurde.

Gute Nachrichten für Unternehmen

Für Unternehmen innerhalb der EU bedeutet das aktuelle Urteil, dass sie personenbezogene Daten weiterhin auf Grundlage des Angemessenheitsbeschlusses aus 2023 in die USA übermitteln dürfen.

Hinweis: Das gilt allerdings nur für US-Unternehmen, die sich bei der US-Handelsbehörde zertifizieren lassen. Hier können Sie prüfen, ob Ihr Kunde, Lieferant oder Kooperationspartner zertifiziert ist. Oder sprechen Sie uns direkt an, wir unterstützen Sie gern.

Vorsicht ist weiterhin geboten

Die Trump-Administration hat beschlossen, dass alle Executive Orders der Biden-Regierung überprüft und gegebenenfalls aufgehoben werden. Da dieses Dekret die Voraussetzung für den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission war, hätte eine Aufhebung direkte Konsequenzen für den EU-US Datentransfer.

Außerdem sind gegen dieses Urteil Rechtsmittel möglich. Der Fall würde dann vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geprüft werden. Auch der österreichische Datenschützer Max Schrems hat bereits angekündigt, weitere Verfahren einzuleiten.

Unsere Empfehlungen für Unternehmen

Nutzen Sie die aktuelle Rechtslage, aber planen Sie bereits jetzt alternative Strategien für den Fall, dass sich die politische oder rechtliche Situation ändert. Die vergangenen Jahre zeigen, dass Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA eine begrenzte Lebensdauer haben können. Wir von HUBIT Datenschutz verfügen über langjährige Erfahrung und können sowohl bei der Anfertigung von individuellen Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) unterstützen als auch alternative Anbieter innerhalb der EU prüfen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!