Das Thema Datenschutz ist mittlerweile vielen Menschen ein Begriff, da sie in unterschiedlichen Zusammenhängen damit konfrontiert werden. Sie müssen zum Beispiel auf Webseiten zustimmen, ob Cookies verwendet werden dürfen oder bestätigen, dass ein Newsletter an ihre E-Mail-Adresse gesendet werden darf. Auch der Begriff Datenschutzbeauftragter ist bekannt, doch in der Praxis stellen wir immer wieder fest, dass vielen nicht so richtig klar ist, was ein Datenschutzbeauftragter tatsächlich macht. Deshalb geben wir Ihnen hier einen Überblick. Kleiner Hinweis am Rande: Wir schützen nicht die Daten.
Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten (DSB) sind vielfältig. Wichtig ist, dass wir nicht auf Anweisung des Unternehmens arbeiten, für das wir als Datenschutzbeauftragte tätig sind. Wir sind einzig gegenüber der DSGVO und dem Datenschutzgesetz verpflichtet und suchen nach Lösungen, die das Unternehmen unterstützen.
Beratung und Überwachung
Der wichtigste Teil des Aufgabenbereichs eines DSB ist die Beratung der Mandanten bei allen datenschutzrechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit ergeben. Die Einhaltung der DSGVO und des Datenschutzgesetzes ist dabei das Ziel. Außerdem unterstützt er bei der Einführung datenschutzkonformer Prozesse und überwacht diese.
Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden
Mitarbeitende, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind, müssen regelmäßig geschult werden. Wir von HUBIT Datenschutz bieten zum Beispiel eine Online-Schulung (Hubinar), die zeitlich flexibel und ortsunabhängig durchgeführt werden kann. Darin schaffen wir ein generelles Bewusstsein für Datenschutzthemen im Unternehmen und vermitteln praktisches Wissen über den Umgang mit personenbezogenen Daten.
Datenschutz-Folgenabschätzung
Eine weitere wichtige Aufgabe eines DSB ist die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, die beispielsweise vor der Einführung einer Künstlichen Intelligenz (KI) erforderlich sein kann, und die Empfehlung von erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden
Lassen Sie lieber Ihren HUBIT-DSB mit der Aufsichtsbehörde sprechen. Bei Anfragen, Beschwerden oder Kontrollen bewahren wir einen kühlen Kopf und konzentrieren uns auf das Wesentliche. Wir wissen, welche Informationen die Aufsichtsbehörde benötigt und stellen diese in angemessener Weise zur Verfügung.
Ordnungsgemäße Dokumentation
Ein DSB überwacht die Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, unterstützt bei der Erstellung der Pflichtdokumentation, um die Mitarbeitenden zu entlasten und sorgt so für eine ordnungsgemäße Dokumentation aller datenschutzrelevanten Maßnahmen. Eine korrekte Dokumentation ist wichtig, um der gesetzlich vorgeschriebenen Rechenschaftspflicht nachzukommen. Unternehmen müssen nachweisen und belegen können, dass sie die Grundsätze der DSGVO einhalten.
Unterstützung bei Anfragen Betroffener
Der HUBIT-DSB unterstützt ebenfalls bei der Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen wie zum Beispiel Auskunftsersuchen, Löschungsanträgen oder Widersprüchen gegen die Datenverarbeitung.
Fazit
Sie sehen, die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind vielfältig und er schützt nicht die Daten. Er sorgt für die Rahmenbedingungen, damit das Unternehmen die Daten schützen kann. Um diese Aufgaben bestmöglich durchführen zu können, sind wir zudem auf die Zusammenarbeit mit unseren Mandanten angewiesen. Nur wenn wir zeitnah alle relevanten Informationen erhalten, können wir erfolgreich arbeiten und das Haftungsrisiko für unsere Mandanten verringern.
Sind Sie auf der Suche nach einem Datenschutzbeauftragten? Vereinbaren Sie gerne einen Kennenlerntermin.