Im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung von Luftsicherheitsbeauftragten in Quedlinburg erläuterte der Datenschutzbeauftragte Haye Hösel die Zusammenhänge der EU Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) und dem Luftsicherheitsgesetz.
Zunächst stellt Hösel die Neuerungen der EU DSGVO vor.
Neue und ausgeweitete Informationspflichten der EU Datenschutz-Grundverordnung wurden vorgestellt. . Die Informationspflichten wurden deutlich ausgeweitet. So muss bereits vor der Datenerhebung (vor Vertragsschluss) darüber informiert werden, wofür die Daten genutzt werden sollen und wie lange diese gespeichert bleiben bzw. wann diese gelöscht werden. Auch muss der Betroffene (die Personen, um deren Daten es geht) über seine Rechte (z.B. Auskunft, Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch etc.) informiert werden. Viele weitere Informationen kommen hinzu.
Die Nachweispflichten wurden ebenfalls gegenüber dem bestehenden Bundesdatenschutzgesetz deutlich erweitert. Jedes Unternehmen muss ein Datenschutz-Management einführen. Zu dem Datenschutz-Management gehören viele schriftliche Regelung wie zum Beispiel Richtlinien, Prozessbeschreibungen und Arbeitsanweisungen. Aber auch Protokollierungen sind im höheren Umfang erforderlich.
Die stark erhöhten Höchstgrenzen (bis max. 20.000.000 Euro) für Bußgelder im Zusammenhang mit Datenschutz-Verletzungen wurden ebenfalls angesprochen und diskutiert.
Zum Ende des mehr als zweistündigen Vortrags wurde das Luftsicherheitsgesetz (LuftSichG) und sein Bezug zum Datenschutz beleuchtet. Das neue LuftSichG hat viele Datenschutz-Anforderungen mit klaren Fristen und Handlungsanweisungen ausformuliert. Dies ist für alle Beteiligten in der Luftsicherheit sehr hilfreich. Auch für andere Branchen / Gesetze wäre dies wünschenswert.
Trotz des langen Vortrags schaffte es der Datenschutzbeauftragte Haye Hösel, die drögen Inhalte locker und leicht verständlich vorzutragen und seine Zuhörer einzubinden. Die vielfachen Diskussionen zeigten das rege Interesse an dem Thema.