Corona-Öffnungen: Infektionstest-Konzept und Datenschutz

HUBIT Datenschutz

Neben dem Einzelhandel gibt es auch für andere Branchen Lockerungen. So auch in dem körpernahen Dienstleistungsbereich.

Sofern aus bestimmten Gründen in verschiedenen Bereichen kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden kann, so sollen Besucher bzw. Patienten ein aktuell negatives Testergebnis vorlegen. Die Beschäftigten müssen zudem regelmäßig getestet werden. Hierzu soll das Unternehmen ein Testkonzept erstellen. Da hier auch eine Dokumentation der durchgeführten Tests erforderlich sein wird, stellt sich die Frage, was die Unternehmen hierbei berücksichtigen müssen.

Es handelt sich bei einer solchen Dokumentation um eine Datenverarbeitung. Wenn neben der routinemäßigen Durchführung eines Tests auch noch das Testergebnis dokumentiert werden muss, kommen zudem Gesundheitsdaten ins Spiel und somit ein deutlich höherer Anspruch an den Datenschutz.

In jedem Falle muss diese Verarbeitung im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert werden. Auch die Mitarbeiter müssen eine Datenschutz-Information erhalten, damit sie wissen, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, an wen sie weitergegeben werden und viele weitere Informationen sind erforderlich.

Wir unterstützen Sie dabei, die erforderlichen Dokumente zu erstellen.

Bitte beachten Sie zu diesem Beitrag auch immer die aktuelle Corona Verordnung, die in Ihrem Bundesland gültig ist.