Betriebsrat: Auskunftsanspruch ja, aber …

Zwei Personen sitzen sich am Schreibtisch gegenüber. Es wird ein Umschlag übergeben.

Eine der Aufgaben des Betriebsrates ist die Förderung der Eingliederung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Doch welche Daten darf die Personalabteilung an den Betriebsrat weitergeben und braucht es dazu die Einwilligung der betroffenen Personen? Mit diesen Fragen hat sich das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg im Jahr 2022 beschäftigt. Das Urteil bestätigt die besondere Rolle des Betriebsrats, mahnt aber auch deutlich die Einhaltung der Schutzmaßnahmen an, die im Zusammenhang mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten bestehen. Denn Gesundheitsdaten zählen zu den sensiblen Daten, die umfassendere Datenschutzmaßnahmen erfordern.

Konkreter Fall: Wahl einer Schwerbehindertenvertretung

Um eine Schwerbehindertenvertretung für das Unternehmen wählen zu können, forderte ein Betriebsrat Auskunft über alle beschäftigten Personen des Unternehmens, die eine Schwerbehinderung haben. Das Unternehmen lehnte dieses Auskunftsersuchen zunächst mit der Begründung ab, dass keine Einwilligung der betroffenen Personen hierzu vorliegen würde. Das LAG entschied jedoch, dass der Betriebsrat aufgrund seiner gesetzlich festgelegten Aufgaben einen Auskunftsanspruch hat – sofern ein angemessenes Datenschutzkonzept vorliegt. Eine allgemeine Bestätigung, dass die Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten werden, reicht im Fall besonderer Kategorien personenbezogener Daten nämlich nicht aus. Im aktuellen Fall konnte der Betriebsrat ein solches Konzept vorlegen, sodass eine Weitergabe der Daten angeordnet wurde.

Liegt allerdings kein angemessenes Datenschutzkonzept vor, kann und muss der Arbeitgeber ein solches Auskunftsersuchen ablehnen, denn der Arbeitgeber ist verantwortlich im Sinne der DSGVO für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Sensible personenbezogene Daten dürfen nur übermittelt werden, sofern der Schutz der Daten durch entsprechende Maßnahmen sichergestellt wird.

Datenschutzkonzept erstellen

In einem Datenschutzkonzept wird schriftlich dokumentiert, wie Daten verarbeitet werden und welche Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Zudem werden Verantwortlichkeiten klar geregelt. Es umfasst Informationen zur Löschung von Daten, zum Datenzugriff, zur Auskunftserteilung sowie zum Umgang mit technischen Zwischenfällen.

Ein Datenschutzkonzept zu erstellen, erfordert besondere Aufmerksamkeit, denn es bildet die Grundlage für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung. Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Expertise und unserer Erfahrung. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin!