Die EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) für Verbraucher wurde am 20. Juli 2025 eingestellt. Diese Änderung hat ggf. unmittelbare Auswirkungen auf das Impressum Ihrer Website und weitere rechtliche Texte, sofern sie darin auf die Streitbeilegungsplattform verweisen.
Zum Hintergrund
Die OS-Plattform der EU wurde ursprünglich geschaffen, um langwierige und auch teure Prozesse von Verbraucherstreitfällen durch alternative Streitbeilegungsverfahren zu vermeiden. Mit der Einführung wurden EU-Unternehmen, die Online-Verträge mit Verbrauchern abschließen, verpflichtet, auf Ihrer Webseite auf die OS-Plattform zu verweisen. Häufig wurde dieser Hinweis aber auch bei ausschließlichem B2B-Geschäft vorsorglich mit aufgenommen. Nun wurde die Plattform zum 20. Juli 2025 aufgrund mangelnder Relevanz eingestellt. Sie verzeichnete zwar jährlich zwei bis drei Millionen Besucherinnen und Besucher, aber nur etwa 200 Fälle pro Jahr wurden an alternative Streitbeilegungsstellen weitergeleitet. Die Plattform hatte also nicht den erhofften praktischen Nutzen.
Darum müssen Sie sofort handeln
Ein fortbestehender Verweis auf die nicht mehr existierende Plattform könnte als Irreführung des Verbrauchers und damit als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gewertet werden. Ein solcher Verstoß kann zu einer Abmahnung führen. Da es leider eine Vielzahl von Anwälten gibt, die sich auf das Aufspüren und Ausnutzen solcher „Fehler“ spezialisiert haben, empfehlen wir ein sofortiges Handeln.
Impressum, AGB und weitere Rechtstexte können betroffen sein
In aller Regel findet sich ein etwaiger Verweis auf die EU-Streitbeilegungsplattform an zentraler Stelle im Impressum als Anbieterkennzeichnung der Website. Außerdem können sich Verweise auch in den AGB, E-Mail-Signaturen und anderen Dokumenten befinden. Kontrollieren Sie sicherheitshalber ganz systematisch sowohl die Desktop- als auch die mobile Version Ihrer Webseite und – sofern vorhanden – Ihres Onlineshops.
Was ist jetzt genau zu tun?
Folgender Hinweis zum Thema Verbraucherstreitbeilegung / Streitschlichtung muss gelöscht werden: „Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.“
Wichtig: Die weitergehenden Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleiben bestehen! Sie müssen also weiterhin einen der folgenden Hinweise mit diesem oder ähnlichem Wortlaut auf Ihrer Website haben:
Bei Nichtteilnahme: „Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“
Bei Teilnahme: „Wir nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).“
Welche Variante ist zutreffend?
Zumeist entscheiden sich die Unternehmen für die Nichtteilnahme, sofern diese tatsächlich freiwillig ist. Zu beachten ist dabei, dass Unternehmen schon aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Branche oder der Mitgliedschaft in einem Verband und einer entsprechenden Regelung z. B. in einem Gesetz, einem Tarifvertrag oder einer Satzung zur Teilnahme an Streitschlichtungsverfahren verpflichtet sein können. In diesen eher seltenen Fällen ist die konkret zuständige Schlichtungsstelle anzugeben.
Unser Tipp: Die Gelegenheit für einen Komplettcheck nutzen
Gerne unterstützt Sie das Team von HUBIT Datenschutz bei der Überprüfung Ihrer Webseite und der Erstellung eines aktuellen Impressums. In dem Zusammenhang können wir nämlich auch andere Schwachstellen identifizieren und Ihre Webseite DSGVO-konform gestalten. Vereinbaren Sie bei Interesse einen Termin mit Ihrer Ansprechperson.