Soziale Einrichtungen arbeiten täglich mit Menschen in besonders verletzlichen Lebenssituationen. Ob Jugendhilfe, Behindertenbetreuung, Suchtberatung oder Obdachlosenhilfe – überall werden sensible Daten über private Schicksale gesammelt. Dies bringt eine besondere Verantwortung im Umgang mit personenbezogenen Daten mit sich. In diesem Artikel beleuchten wir die spezifischen datenschutzrechtlichen Anforderungen des sozialen Bereichs.
Darum ist Datenschutz für soziale Träger existenziell
Soziale Einrichtungen verarbeiten regelmäßig besondere Kategorien personenbezogener Daten: Gesundheitsinformationen, Angaben zu sexueller Orientierung, religiösen Überzeugungen oder Straftaten. Hinzukommen können Informationen über die Familie und finanzielle Situationen. Viele soziale Einrichtungen konzentrieren sich so sehr auf ihre wichtige gesellschaftliche Arbeit, dass datenschutzrechtliche Aspekte in den Hintergrund geraten. Verstöße gegen den Datenschutz können jedoch das Vertrauen der Klienten nachhaltig zerstören und auch gegenüber Kostenträgern wirken sich Datenschutzverstöße negativ aus. Die weitere Beauftragung könnte davon abhängen. Wir unterstützen unsere Mandanten auch wenn mal etwas schiefgelaufen ist. Das heißt, wir arbeiten den Vorgang auf, übernehmen die Abstimmung mit der Datenschutzbehörde und helfen dabei, zukünftige Verstöße zu vermeiden.
Diese Datenschutz-Herausforderungen bestehen im sozialen Bereich:
- Soziale Arbeit lebt von der Dokumentation von Entwicklungsverläufen, Interventionen und Erfolgen. Diese müssen datenschutzkonform gestaltet werden.
- Verwenden Sie Klientenverwaltungssoftware oder digitale Fallakten? Die sichere Übertragung und Speicherung sensibler Sozialdaten erfordert höchste technische Standards und DSGVO-konforme Auftragsverarbeitungsverträge (AVV).
- Schweigepflicht und Datenschutz müssen in Einklang gebracht werden, denn Sozialarbeiter unterliegen beruflichen Verschwiegenheitspflichten, die über die DSGVO hinausgehen können.
- Minderjährige Klienten bringen zusätzliche Komplexität in den Datenschutz. Wer darf wann für wen entscheiden? Wie werden Kinderrechte und Elternrechte ausbalanciert?
- Die Zusammenarbeit mit Behörden gehört zum Alltag. Jugendämter, Sozialämter und andere Stellen benötigen regelmäßig Informationen, die datenschutzkonform übermittelt werden müssen.
- Freiwilligenarbeit sorgt für zusätzliche Risiken im Datenschutz. Ehrenamtliche haben oft Zugang zu vertraulichen Informationen. Das muss geregelt werden.
- Die Aufbewahrung von Klientenakten folgt komplexen Regelungen aus verschiedenen Sozialgesetzbüchern – von wenigen Jahren bis hin zu Jahrzehnten.
- Im Bereich der Sozialdaten ist oftmals eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich.
Datenschutzexpertise schützt Ihre Mission
Datenschutzverletzungen treffen soziale Einrichtungen besonders hart, da sie das Fundament ihrer Arbeit – das Vertrauen ihrer Klienten und Auftraggeber – erschüttern. Gleichzeitig kann ein Datenschutzverstoß die Finanzierung durch öffentliche Träger gefährden. Die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten ist daher eine Investition in die Zukunft Ihrer sozialen Arbeit.
Wir von HUBIT Datenschutz kennen die besonderen Herausforderungen sozialer Einrichtungen und unterstützen Sie dabei, Ihre wichtige gesellschaftliche Mission datenschutzkonform zu erfüllen. Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können.