Kekse auf der Webseite – oder: Was ist bei Cookies und Tracking zu beachten?

Kekse auf der Webseite- Von Cookies und Tracking

Cookies gesetzeskonform einsetzen

Das Wort "Cookies" bezeichnet nicht nur leckere Kekse, sondern auch eine Textinformation, die im Browser von Nutzern jeweils zu einer besuchten Website gespeichert werden kann. Sie lassen sich für vielfältige Funktionen, wie zum Beispiel einen Login oder zu Analysezwecken, einsetzen.

Am 01. Oktober 2019 hat der Europäische Gerichtshof, kurz EuGH, über den Einsatz von Cookies geurteilt.

Zukünftig dürfen Betreiber von Websites diese Informationen nur noch uneingeschränkt nutzen, wenn sie für den technischen Betrieb erforderlich sind. Für alle anderen Cookies benötigen sie eine Einwilligung. Doch welche Informationen gehören zu den sogenannten First-Party-Cookies, also den für den Betrieb erforderlichen Cookies? Dazu zählen beispielsweise Warenkorb- oder Login-Cookies. Einwilligungen benötigen Betreiber hingegen in den meisten Fällen für Third-Party-Cookies, also insbesondere für Informationen, die dem Tracking dienen - beispielsweise Cookies von Google Analytics, Facebook oder YouTube.

Freiwillige Einwilligung

Die Einwilligung muss dabei frei von jedem Zwang sein und in Form einer eindeutigen, aktiven Handlung erfolgen. Betreiber dürfen Cookies also erst setzen, wenn die Einwilligung gegeben wurde. Dies muss technisch sichergestellt sein. Gleichzeitig müssen Betreiber einwilligende Personen transparent über die Datenverarbeitung sowie die Funktionalität und Speicherdauer von jedem einzelnen Cookie informieren und jederzeit die Möglichkeit zum Widerruf der Einwilligung bieten. Bei Nichtbeachtung der Regelungen besteht grundsätzlich das Risiko eines Bußgeldverfahrens. Aufgrund der freien Verfügbarkeit im Internet hat die rechtssichere Umsetzung von Webseiten eine besondere Bedeutung und sollte also eine ausführliche Prüfung der eigenen Homepage nach sich ziehen.

Der zertifizierte Datenschutzbeauftragte Haye Hösel von HUBIt Datenschutz informiert Sie über die Anforderungen, die sich aus der EU Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) bei dem Einsatz von Cookies und Tracking (z.B. Google-Analytics) ergeben und was in der Datenschutzerklärung und bei dem Einsatz von Consent-Tools zu beachten ist. Zudem zeigt Ihnen Bernhard Horstmann von VP2 welche Einwilligungstools (Consent Tool) Sie auf Ihrer Webseite einbinden können.


Termin
24.02.2020 15:00-17:00 Uhr
Anmeldeschluss: 14.02.2020

Preise
€ 50 (zzgl. USt.)
€ 0 (zzgl. USt.) für

Veranstaltungsort
HUBIT Datenschutz GmbH & Co. KG
Rudolf-Diesel-Str. 6
28816 Stuhr
(nahe IKEA Stuhr / Ochtum Park) Parkmöglichkeiten: auf dem Firmengelände und in den umliegenden Straßen

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