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HUBIT Hinweisgebersystem

Einfach. Komplett. Günstig.

Informationen zu dem Rundum-Sorglos-Paket »

Datenschutz

ER DENKT GERADE AN
EINE HANDVOLL BANANEN!
WORAN DENKEN SIE BEIM
THEMA DATENSCHUTZ?

Wenn Sie sich nun fragen, ob auch Sie
einen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen benötigen,
klicken Sie hier und machen Sie unseren Schnelltest!

0421-33-11-43-00

 

Alle Infos zu Datenschutz »

Internet Service

ER LIEST IHRE FIRMENPOST
GARANTIERT NICHT MIT!
NUTZEN SIE EIN SICHERES
KONTAKTFORMULAR?

Datenschutz bedeutet auch: verschlüsselte Kontaktformulare,
eine eigene Cloud für digitale Dokumente u.v.m.

0421-33-11-43-00

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Informationssicherheit (ISO 27001)

ER SAGT JEDEM
ALLES, WAS ER WEIß!
WISSEN SIE, OB IHRE MIT-
ARBEITER DAS AUCH TUN?

Wie Sie firmeninterne Informationen richtig aufbewahren
und z.B. geheime Rezepturen „Ihr“ Geheimnis bleiben…

0421-33-11-43-00

 

...erfahren Sie hier »

Akademie

SIE MUSS IN DEN NÄCHSTEN
JAHREN NOCH VIEL LERNEN!
MÖCHTEN SIE SICH ODER
IHR TEAM WEITERBILDEN?

In der Hubit Akademie finden regelmässig Schulungen
und Workshops statt. Für individuelle Weiterbildungen sprechen Sie uns gerne an..

0421-33-11-43-00

 

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Unsere Mission

Wir unterstützen Unternehmen und Unternehmensgruppen
rund um den Datenschutz,
damit sie gut abgesichert sind
und gleichzeitig entspannt mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben haben.



Unsere Kernleistungen auf einen Blick:


Datenschutz

Unternehmen ab 20 Mitarbeitern müssen einen Datenschutzbeauftragten haben. Dieser kann auch extern gestellt werden. Er kümmert sich um alle Datenschutzangelegenheiten und bringt viele Vorteile gegenüber einem internen….


HUBIT Hinweisgebersystem

Mit dem HUBIT Hinweisgebersystem haben Sie das Rundum-Sorglos-Paket. Wir beiten Ihnen eine Internetplattform und weitere Meldekanäle an. Alle werden durch die HUBIT Ombudsperson betreut. Sie brauchen kein Personal auszubilden oder für diese Aufgabe freizustellen. Datenschutz und It-Sicherheit sind im Paket ebenfalls enthalten.

Mehr zum HUBIT Hinweisgebersystem erfahren »

Datenschutz-News

Datenvorfall – so verhalten Sie sich richtig
Beginnen wir mit dem Wichtigsten zuerst: Ein Datenvorfall ist eine Verletzung bzw. auch bereits der Verdacht einer Verletzung des Datenschutzes oder der Datensicherheit. Ausgelöst wird er durch technisches oder menschliches Versagen. Er muss der Datenschutzbehörde innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden! So weit, so gut. Doch was ist ein Datenvorfall konkret und muss wirklich jeder
weiterlesen..
Die Videoüberwachung bleibt ein zentrales Thema bei Datenschutzverstößen
Wer eine Videoüberwachung datenschutzkonform durchführen möchte, braucht dafür eine wirksame Rechtsgrundlage und muss zahlreiche Aspekte berücksichtigen, um sicherzustellen, dass dadurch keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Aus Sicht des Datenschutzes ist die Videoüberwachung ein Instrument, das erst eingesetzt werden darf, wenn keine anderen, weniger invasiven Maßnahmen möglich sind. Zudem sind Tonaufnahmen in den meisten Fällen verboten. Lesen
weiterlesen..
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