Die Europäische Kommission hat zwei bedeutende Schritte im Bereich des internationalen Datentransfers unternommen. Am 27. Januar 2026 trat der Angemessenheitsbeschluss für Brasilien in Kraft und bereits im Dezember 2025 wurde der bestehende Beschluss für Großbritannien erneuert. Für Unternehmen, die personenbezogene Daten in diese Länder übermitteln, sind das ausgesprochen positive Nachrichten. Doch was bedeutet das konkret?
Was ist ein Angemessenheitsbeschluss?
Ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission ist eine Bestätigung, dass ein Drittland ein Datenschutzniveau bietet, das vergleichbar mit dem europäischen Datenschutzrecht ist. Daraus folgt, dass personenbezogene Daten ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen in das jeweilige Land übermittelt werden dürfen. Ein Angemessenheitsbeschluss schafft also die erforderliche Grundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten in das Drittland und vereinfacht dadurch den Datentransfer erheblich. Eine turnusmäßige Überprüfung der Beschlüsse erfolgt alle vier Jahre.
Brasilien – erster Angemessenheitsbeschluss in Kraft
Die EU-Kommission und Brasilien haben am 27. Januar 2026 gegenseitige Angemessenheitsbeschlüsse verabschiedet. Grundlage hierfür sind das brasilianische Datenschutzgesetz LGPD (Lei Geral de Proteção de Dados) und die DSGVO. Dem vorausgegangen war eine Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses, in der das LGPD als vergleichbar mit der DSGVO und der EuGH-Rechtsprechung eingestuft wurde.
Auch Brasilien erkennt in diesem Zuge die EU als sicheres Drittland an. Damit entsteht nach Angaben der EU-Kommission der weltweit größte Raum für freie und sichere grenzüberschreitende Datenflüsse.
Großbritannien – Beschlüsse erneuert
Nach dem Brexit war der Datentransfer in das Vereinigte Königreich ein unsicheres Terrain. Seit 2021 gelten befristete Angemessenheitsbeschlüsse, die im Dezember 2025 von der EU-Kommission erneuert wurden. Zuvor gab es allerdings eine eingehende Prüfung des neuen britischen Data (Use and Access) Act 2025. Diese Datenschutzreform wurde aus Sicht der EU nämlich zuerst durchaus kritisch betrachtet. Unternehmen, die Daten nach Großbritannien übermitteln, können nun aufatmen und weiterhin auf eine verlässliche Rechtsgrundlage setzen.
Das sollten Unternehmen jetzt tun
Wenn Sie bisher Standardvertragsklauseln für Datentransfers nach Brasilien eingesetzt haben, können Sie Ihre Vertragswerke nun vereinfachen. Wichtig ist dabei, dass die bestehenden Dokumentationen und Verarbeitungsverzeichnisse aktualisiert werden, um die neue Rechtsgrundlage korrekt abzubilden.
Für Datentransfers nach Großbritannien ändert sich die Rechtsgrundlage zwar nicht, doch auch hier lohnt ein Blick in die eigene Dokumentation, um sicherzustellen, dass alles auf dem aktuellen Stand ist.
Fazit
Die neuen Angemessenheitsbeschlüsse sind gute Nachrichten für Unternehmen mit internationalen Datenflüssen, denn sie schaffen mehr Rechtssicherheit und reduzieren den administrativen Aufwand. Gleichzeitig besteht Handlungsbedarf, um die eigene Datenschutzdokumentation entsprechend anzupassen.
In unserer täglichen Arbeit als externe Datenschutzbeauftragte begleiten wir unsere Mandantinnen und Mandanten dabei, solche Änderungen im internationalen Datentransferrecht praktisch umzusetzen. Dabei stellen wir häufig fest, dass der Teufel im Detail steckt. Eine regelmäßige Überprüfung und ein Blick von außen lohnen sich.
Möchten Sie wissen, ob Ihre Datenschutzdokumentation korrekt ist? Sprechen Sie uns an – wir prüfen Datenübermittlungsprozesse und helfen Ihnen, rechtssicher aufgestellt zu sein.