Facebook Fanpage oder nicht? Oder doch ein Bußgeld?

HUBIT Datenschutz

Was man als Betreiber einer Facebook-Fanpage beachten muss
Die Frage, ob Facebook-Fanpages überhaupt noch rechtskonform sind, ist heiß umstritten. Wir fassen den aktuellen Stand für sie zusammen und versuchen, Klarheit zu schaffen.

Grundstein für den Streit ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahre 2018. Dort wurde entschieden, dass Fanpage-Betreiber mitverantvortlich für die datenschutzrechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten sind. Grund dafür sei, dass die Betreiber u.a. von Facebook bereitgestellte Statistiken über das Nutzverhalten dazu verwenden können, die Seite für ihre Zielgruppe zu optimieren. Damit würde der Besucherstrom und folglich die Datenverarbeitung sowie insbesondere die Datenerhebung zumindest teilweise durch die Betreiber beeinflusst.

Dieser Auffassung widerspricht Facebook mit dem Argument, die Betreiber würden nur Einblick in eine fremde, von Facebook selbst durchgeführte, Verarbeitung erhalten und eben nicht selbst wesentlich an dieser Verarbeitung mitwirken. Allerdings begründet das Urteil des EuGH Rechenschaftspflichten, die Facebook und die Fanpage-Betreiber in gemeinsamer Verantwortlichkeit treffen. Diese Pflichten äußern sich z.B. in Informationspflichten über die Art und den Umfang der Datenverarbeitungen gegenüber den betroffenen Personen. Fraglich ist jedoch, wie ein Betreiber an diese Informationen konkret gelangen soll, wenn eigentlich Facebook die Daten tatsächlich verarbeitet. Facebook selbst veröffentlichte im September 2018 Ergänzungstexte, in denen sich das Unternehmen als Alleinverantwortlicher für die Datenverarbeitungen bekennt.
Dennoch erklärte die Datenschutzkonferenz, das Gremium der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden, in einem Beschluss vom September 2018 die Rechtswidrigkeit des Betreibens von Fanpages.

Im Ergebnis stehen Fanpage-Betreibern zwei Vorgehensweisen offen: Zum einen können sie absolut sichergehen und sich mit einem Abschalten der Seite vor Abmahnungen schützen. Zum anderen können sie die Fanpage weiterbetreiben und das weitere Geschehen abwarten (Achtung: Abmahnrisiko und Risiko eines Bußgeldes!!). Experten entwarnen, so gäbe es keinen Grund zur Sorge, da Facebook die Daten im Rahmen der Statistiken anonymisiert und der Datenschutz dementsprechend gar nicht greife. Den Betreibern würden keine personenbezogenen Daten eröffnet. Darüber hinaus sei die Materie schlichtweg noch nicht abschließend geklärt und es müsste erst vom Bundesverwaltungsgericht oder der Exekutive oder Legislative geklärt werden, welchen Pflichten die Betreiber nachzugehen haben. Aktuell ließe sich nicht entscheiden, wann eine Pflichtverletzung vorliegt. Offizielle Datenschutzbehörden hätten indes gar nicht die nötigen Ressourcen, um tausende Fälle dieser Art bearbeiten zu können.

Schließlich sei es auch möglich, dass Datenschutz-Aktivisten Zeichen setzen wollen. Aber auch in diesem Fall seien Bedenken von Fanpage-Betreibern unbegründet. Um Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit zu generieren, wäre es für Aktivisten um einiges attraktiver, gegen Fanpages der Bundesregierung oder anderer öffentlicher Stellen vorzugehen.
Dennoch besteht das Risiko eines Bußgeldes, sofern Datenschützer gegen einen Betreiber vorgehen. Aktuell ist die ungeklärte Rechtslage allerdings auf Seiten der Betreiber – sowie der Umstand, dass auch das Bundesjustizministerium noch eine Facebook-Fanpage betreibt.

Doch wie betreibt man eine Fanpage so rechtskonform wie möglich? Der Betreiber einer Facebook-Fanpage sollte auf der Seite eine Person benennen, die für die Datenverarbeitung zuständig ist, einen Hinweis auf die gemeinsame Verantwortung mit Facebook schalten sowie die Rechtsgrundlage für die eigene Datenverarbeitung auflisten. Zusätzlich sollte Facebooks Erklärung, die alleinige Verantwortung für den Datenschutz und damit die aus der DS-GVO entstehenden Pflichten übernehmen zu wollen, verlinkt werden.
Die Rechtlage für den Betrieb einer Facebook Fanpage ist nicht eindeutig geklärt. Es droht das Risiko einer Abmahnung. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass die Aufsichtsbehörden aufgrund des Betriebs einer Fanpage ein Bußgeld verhängen könnte. Wir raten in aller Deutlichkeit von dem Betrieb einer Facebook Fanpage ab.

Unseren Mandanten stellen wir zu diesem Thema ein ausführliches Info-Blatt zur Verfügung.