Die DSGVO regelt den Datenschutz grundsätzlich für alle Branchen und Bereiche, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Jede Branche hat allerdings ihre eigenen Besonderheiten, die einer gezielten datenschutzrechtlichen Betrachtung bedürfen. In diesem Artikel widmen wir uns dem Bereich E-Commerce.

DSGVO im E-Commerce korrekt umsetzen

Online-Händler verarbeiten einerseits klassische Bestell- und Kundendaten und andererseits auch hochsensible Informationen wie Zahlungsdaten oder sogar Verhaltensprofile. Diese Vielschichtigkeit erfordert eine besondere datenschutzrechtliche Betrachtung. Wir haben es schon häufig erlebt, dass E-Commerce-Unternehmen die Komplexität ihrer Datenverarbeitungsprozesse unterschätzen. Was oberflächlich als einfacher Verkaufsvorgang erscheint, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als komplexes System, in das zahlreiche Drittanbieter eingebunden sind.

Darauf sollten Online-Händler achten:

  • Sie müssen die korrekten Rechtsgrundlagen für die verschiedenen Verarbeitungszwecke kennen und nennen. Ein Bestellvorgang umfasst einerseits die Vertragserfüllung, es werden aber unter Umständen auch Kundendaten zu Marketingzwecken gesammelt.
  • Welche Cookies setzt Ihre Webseite? Sind alle technisch erforderlich oder gibt es auch einwilligungspflichtige Cookies? Ist Ihr Consent-Manager DSGVO-konform?
  • Nutzen Sie Services aus Drittländern? Standardvertragsklauseln sind in solchen Fällen häufig nicht ausreichend. Wir empfehlen eine individuelle Beratung durch Ihren HUBIT-Datenschutzbeauftragten.
  • Das Verarbeitungsverzeichnis gemäß Art. 30 DSGVO kann im E-Commerce deutlich umfangreicher sein als in anderen Branchen.
  • Die Umsetzung einiger Betroffenenrechte wie dem Recht auf Auskunft oder dem Recht auf Löschung sind im Onlinehandel komplex. Daten werden an vielen Stellen gespeichert und es müssen auch handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen berücksichtigt werden.
  • Sofern Sie zum Beispiel viele Daten tracken, eine umfangreiche Käuferanalyse durchführen oder KI-basierte Analysen einsetzen, müssen Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen.
  • Um die Daten der Kunden zu schützen, müssen Online-Shops weitreichende technische und organisatorische Maßnahmen durchführen.

Unsere Empfehlung: Datenschutz als Wettbewerbsvorteil nutzen

Professioneller Datenschutz wird im E-Commerce zunehmend zum Erfolgsfaktor, denn Kundinnen und Kunden entwickeln ein wachsendes Bewusstsein für ihre Datenschutzrechte und bevorzugen vertrauenswürdige Anbieter. Die Investition in einen externen Datenschutzbeauftragten zahlt sich nicht nur durch Vermeidung von Bußgeldern aus, sondern schafft auch die Basis für nachhaltiges, vertrauensvolles Wachstum im digitalen Handel.

Wir von HUBIT Datenschutz bringen die nötige Fachkompetenz mit und haben einen objektiven Blick auf bestehende Schwachstellen und Optimierungspotenziale. Vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin und überzeugen Sie sich selbst.