Das außer Acht lassen der Datenschutzgrundsätze bringt ein hohes Bußgeld mit sich

HUBIT Datenschutz

Die nationale Datenschutzbehörde Frankreichs, die CNIL, verhängte im September letzten Jahres ein Bußgeld in Höhe von 500.000 € an ein mittelgroßes Unternehmen. Konkret ging es darum, dass das französische Unternehmen FUTURA INTERNATIONALE, dessen Geschäft von Fenstern bis zu Dämmungen reichte, Telefonwerbung betrieb und trotz eines Widerspruchs einer betroffenen Person dies nicht unterließ. Die betroffene Person reichte daraufhin Beschwerde bei der CNIL ein, woraufhin eine Untersuchung des Falles stattfand.

Die französische Datenschutzbehörde prüfte unter anderem die Verfahrensabläufe der Verarbeitungstätigkeiten des französischen Unternehmens und stellte fest, dass z.B. ein zentraler Mechanismus für die Bearbeitung von Widersprüchen von Betroffenen fehlte. Genauer genommen wurden 19 E-Mails von Personen gefunden, die einen Widerspruch gegen die Telefonwerbung zum Inhalt hatten. Überdies wurden im CRM-System, mit welchem man die Kundenkontakte verwaltete, Informationen über die angerufenen Personen gefunden, die sachfremd waren und mit der Tätigkeit des Unternehmens nicht in einem Zusammenhang standen, z.B. Gesundheitsdaten der angerufenen Personen. Auch wurden die Telefongespräche aufgezeichnet und die Angerufenen hierüber nicht informiert. Als Konsequenz forderte die CINL den Verantwortlichen auf Stellungnahme zu beziehen, insbesondere die Verträge mit den Call-Centern, die sich in Afrika befanden und den Erstkontakt zu den angerufenen Personen aufbauten, offenzulegen. Letzteres befolgte die FUTURA INTERNATIONALE nicht.

Entsprechend des Grundsatzes der „Datenminimierung“ (DSGVO) ordnete die CINL dann an, dass die FUTURA INTERNATIONALE „unangemessene und übermäßige Kommentare“ im Rahmen der Telefonanrufe aus der CRM-Software zu entfernen habe und das Personal daraufhin zu sensibilisieren sei nur zweckmäßige Daten zu erheben. Später stellte die CINL fest, dass die Anordnungen nicht hinreichend befolgt wurden. Aus diesem Grund kam es schließlich zu der hohen Geldstrafe über 500.000 € und der Anordnung, die Entscheidung unter Nennung des Unternehmens für zwei Jahre zu veröffentlichen. Die vormals angeordneten Maßnahmen an die FUTURA INTERNATIONALE wurden überdies verschärft. Ansonsten müsse man mit einer weiteren Geldbuße in Höhe von 500 € pro Tag rechnen.