Anteil an Personen mit Datenschutz-Bedenken in ausgewählten Ländern Europas im Jahr 2015
Die Statistik bildet den Anteil der Personen in ausgewählten Ländern Europas ab, die starke Bedenken bezüglich des Schutzes ihrer Daten in Unternehmen und Behörden haben.
Spanien
78%
Deutschland
62%
Frankreich
56%
Niederlande
53%
Italien
51%
Dänemark
50%
Vereinigtes Königreich
49%
Anteil der Personen mit Sicherheitsbedenken
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) ist gemäß Art. 28 DSGVO vorgeschrieben, wenn ein Dienstleister (Auftragsverarbeiter) personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens (Verantwortlichen) nach seinen Vorgaben verarbeitet. Der Vertrag regelt die Bedingungen, unter denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Zu den wichtigsten Punkten gehören: Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Zweck der Verarbeitung,
weiterlesen..Dienst der Informationsgesellschaft
Als „Dienst der Informationsgesellschaft“ werden digitale Dienstleistungen bezeichnet, die über elektronische Kommunikationsnetze bereitgestellt werden. Dazu gehören Online-Angebote wie E-Commerce, soziale Netzwerke, Streaming-Dienste und Webseiten, die Informationen oder interaktive Inhalte bereitstellen. Der Begriff umfasst auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Bereitstellung dieser Dienste gelten. Insbesondere sind hier der Verbraucherschutz, das
weiterlesen..Einschränkung der Verarbeitung
Als Einschränkung der Verarbeitung wird im Datenschutz das Recht von Betroffenen bezeichnet, das betroffenen Personen ermöglicht, die Bearbeitung ihrer personenbezogenen Daten vorübergehend einzuschränken. Dies ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, wie zum Beispiel, wenn die Richtigkeit der Daten umstritten ist, die Verarbeitung unrechtmäßig ist oder die betroffene Person Widerspruch gegen
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