Wie in unserem Artikel: Künstliche Intelligenz (KI) und Datenschutz – passt das zusammen? geschildert, ist der Einsatz von Künstlicher Intelligenz für den Datenschutz relevant, sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden. Doch wann handelt es sich um personenbezogene Daten? Und sollten nicht auch Unternehmensgeheimnisse geschützt werden?
So attraktiv die Nutzung von KI für Unternehmen und Mitarbeitende auch ist, sie sollte nicht leichtfertig und unvorbereitet erfolgen. Wir empfehlen unseren Mandanten dringend, ihre Mitarbeitenden im Umgang mit KI zu schulen und eine KI-Nutzungsrichtlinie für das Unternehmen zu erstellen, damit alle Beteiligten wissen, worauf zu achten ist und welche Tools genutzt werden dürfen.
Was für unsere Mandanten gilt, gilt auch für uns
Auch für uns Datenschützer ist das Thema KI neu und auch wir müssen uns hinsichtlich der aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten, um unseren Mandanten mit Fachkompetenz und aktuellen Kenntnissen beratend zur Seite stehen zu können.
Im Rahmen unseres regelmäßig stattfindenden HUBIT-Tags haben wir unsere KI-Kompetenz erweitert und vertieft. Vielen Dank an Christian de Buhr von der Firma SMOBIT für die spannenden Informationen und den wertvollen Austausch.
Unser Fazit
Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz ist nicht nur eine technologische Entscheidung oder ein Mittel zur Effizienzsteigerung. Sie kann zur Weiterentwicklung des Unternehmens beitragen, sofern sie bewusst genutzt wird und Risiken korrekt eingeschätzt werden.
Wir von HUBIT Datenschutz beraten Sie gerne hinsichtlich einer datenschutzkonformen Nutzung und geben praxisnahe Tipps, worauf Sie bei der Auswahl des KI-Tools achten sollten. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.