TikTok gehört zu den beliebtesten Plattformen für Unternehmen im Bereich Recruiting. Mit kurzen Videos versuchen Firmen aus unterschiedlichen Branchen, die Aufmerksamkeit der jungen Talente auf sich zu ziehen. Die Plattform ist jedoch wie auch andere Social Media Plattformen aus Sicht des Datenschutzes mit Vorsicht zu genießen. In unserem Beitrag: Social Media Unternehmensaccount – ein Thema für den Datenschutz!?, haben wir bereits auf das Thema aufmerksam gemacht. Das aktuell gegen TikTok verhängte Bußgeld in Höhe von 530 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die DSGVO bestätigt das Risiko.
Personenbezogene Daten auf chinesischen Servern
Die irische Datenschutzbehörde verhängte im Mai 2025 ein Bußgeld in Höhe von 530 Millionen Euro gegen TikTok Technology Limited. Das Bußgeld ist das Ergebnis einer Untersuchung der Behörde hinsichtlich der Datenübermittlung von EU-Nutzern an chinesische Server durch TikTok.
Zum Vorgang
TikTok behauptete auf Nachfrage zunächst, dass keine Daten von europäischen Nutzerinnen und Nutzern auf Servern in China gespeichert seien. Diese Aussage korrigierte das Unternehmen im April 2025. Es gab doch Daten von europäischen TikTok-Benutzern auf chinesischen Servern. Als Ursache wurde ein Fehler angegeben.
Ansicht der Datenschutzbehörde
Die irische Datenschutzbehörde kam einerseits zu dem Ergebnis, dass die Daten auf den chinesischen Servern nicht nach den Standards der DSGVO geschützt waren. Andererseits stellte die Behörde fest, dass TikTok Technology Limited seine Nutzerinnen und Nutzer im Jahr 2021 nicht ausreichend transparent über geplante Datennutzungen informierte. So nannte das Unternehmen keine Drittländer, in die Userdaten weitergegeben wurden, und gab keine Verarbeitungszwecke an.
Das Ergebnis
Die Strafe für diese Verstöße beträgt insgesamt 530 Millionen Euro. Zusätzlich muss TikTok seine Datenverarbeitung innerhalb von sechs Monaten anpassen, damit sie den Vorgaben der DSGVO entspricht.
Unser Fazit
Wägen Sie die Vorteile für Ihr Unternehmen und die datenschutzrechtlichen Risiken, die die Nutzung von Social Media Plattformen mit sich bringen ab. Tauschen Sie sich dazu auch gerne mit Ihrem HUBIT-Datenschutzbeauftragten aus. Wir unterstützen Sie gerne bei der Bewertung und geben Ihnen Hinweise zur Umsetzung.