Erfolgt eine Datenübermittlung in ein Land außerhalb Deutschlands, der EU und des EWR, spricht man vom Drittlandtransfer. Diese sind grundsätzlich nicht gestattet. Sofern ein Drittlandtransfer erforderlich ist, muss geprüft werden, ob das Schutzniveau (Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie öffentliche und nationale Sicherheit) seitens der internationalen Organisation und des Drittlandes eingehalten wird und angemessen ist. Es gibt hierzu von der Europäischen Kommission Angemessenheitsbeschlüsse. Lesen Sie hierzu auch das Kurzpapier des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationssicherheit und lassen Sie sich durch Ihren Datenschutzbeauftragten hierzu beraten, bevor Sie eine Daten in ein Drittland übermitteln.
Suche
Letzte Beiträge
- Datenschutzschulung: Eine Pflicht, die Mehrwert bietet 16. Dezember 2025
- Häufiger Grund für Bußgelder: Fehlverhalten im Zusammenhang mit Datenlöschung 9. Dezember 2025
- Löschung von Kundendaten – ein scheinbar undurchdringlicher Dschungel 2. Dezember 2025
- Prävention statt Bußgeld: So können Unternehmen Datenvorfälle vermeiden 25. November 2025
Kategorien
Kontaktinformationen
- 0421-331143 -00
- info@hubit.de
- Lise-Meitner-Str. 2, 28359 Bremen
Öffnungszeiten
Montag –Freitag: 9:00–16:00 Uhr