Als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung kann sowohl eine natürliche Person oder eine juristische Person wie zum Beispiel ein Unternehmen oder eine Behörde bezeichnet werden. Ein Verantwortlicher entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen, ob und zu welchem Zweck personenbezogene Daten verarbeitet werden. Sanktionen oder Schadenersatzansprüche aufgrund von Verstößen richten sich in der Regel gegen den Verantwortlichen.
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