Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat 2025 im Rahmen einer europaweiten koordinierten Datenschutzaktion den Umgang mit Löschersuchen betroffener Personen untersucht. Der Abschlussbericht wurde am 18.02.2026 veröffentlicht. Ermittelt wurde die Situation anhand eines einheitlichen Fragebogens der nationalen Aufsichtsbehörden. Ausgewertet wurden insgesamt 764 Antworten.

Wiederkehrende Probleme identifiziert

  • Häufig fehlen dokumentierte interne Verfahren zur Bearbeitung von Löschanträgen.
  • Mitarbeitende werden nicht zureichend zum Umgang mit Betroffenenrechten geschult.
  • Betroffene Personen werden unzureichend über ihre Rechte informiert.
  • Bezüglich der Ausnahmen zur Ablehnung von Löschanträgen bestehen Rechtsunsicherheiten, die teils zu missbräuchlicher Anwendung führen.
  • Aufbewahrungsfristen werden häufig nicht festgelegt oder nicht umgesetzt.
  • Es gibt technische Probleme bei der Löschung personenbezogener Daten.
  • Fragen der Anonymisierung im Kontext von Löschanträgen sind nicht ausreichend geklärt.

Das können Sie daraus lernen

Der große Vorteil solcher Ergebnisse ist, dass Unternehmen direkt daraus lernen können. Stellen Sie sich ganz einfach die Frage, wie Sie in Ihrem Unternehmen mit dem konkreten Fall umgehen oder wie dieser geregelt ist. Gibt es zum Beispiel keine klare Antwort darauf, welche Löschfristen definiert sind, wissen Sie, dass Sie an diesem Thema arbeiten müssen.

HUBIT Datenschutz hat den Blick von außen

Als externe Datenschutzbeauftragte haben wir die Expertise und die Erfahrung, um Ihre Prozesse auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen. Neben der Überprüfung gehört es auch zu unseren Aufgaben, Sie bei der Umsetzung von Korrekturmaßnahmen zu unterstützen, damit Sie und Ihr Team zukünftig ganz genau wissen, wie auf eine Anfrage Betroffener zu reagieren ist. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin!