Datenschutzpflicht erfüllen – Unternehmenssicherheit gewinnen

Wann ein Datenschutzbeauftragter verpflichtend ist – und warum es sich lohnt, einen externen Profi an Ihrer Seite zu haben

Wir beraten Unternehmen, Organisationen und Vereine rund um die gesetzlichen Pflichten – und stellen auf Wunsch den passenden Datenschutzbeauftragten

Ab 20 Personen im Unternehmen – inklusive Geschäftsführung, Teilzeitkräften und Aushilfen – ist ein Datenschutzbeauftragter (DSB) gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt für Unternehmen ebenso wie für Vereine oder andere Organisationen.

Doch auch abseits der Pflicht lohnt sich der Einsatz eines DSB: Er reduziert Risiken, schafft Transparenz, prüft den Schutz Ihrer Unternehmensdaten – und gibt der Geschäftsführung Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten.

Was wir für Sie übernehmen

✅ Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten (DSB)
✅ Prüfung, ob Sie zur Bestellung verpflichtet sind
✅ Fundierte Dokumentation und Datenschutzkonzepte
✅ Beratung bei Datenschutzvorfällen und Betroffenenanfrage
✅ Kommunikation mit Aufsichtsbehörden
✅ Schulungen und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeitenden

Wichtige Datenschutz-Dokumente – von uns erstellt

Wir kümmern uns um alle zentralen Dokumente, die Sie im Rahmen der DSGVO benötigen:

  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)

  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

  • Verpflichtungserklärungen

  • Richtlinien zur Datenverarbeitung, Nutzung und Löschung

  • Prozessdokumentationen und Zuständigkeitsnachweise

Diese Dokumente werden individuell für Ihr Unternehmen erstellt – rechtssicher, vollständig und verständlich.

Verträge zur Auftragsverarbeitung (AVV) – korrekt, vollständig, aktuell

Sobald Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gesetzlich vorgeschrieben.

Wir unterstützen Sie bei:

  • Prüfung vorhandener AV-Verträge

  • Erstellung neuer, rechtssicherer Verträge

  • Vertragsverhandlungen mit Partnern

  • Dokumentation und Kontrolle der Dienstleister

Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung – damit Ihre Verträge nicht zur Schwachstelle im Datenschutz werden.

Interner oder externer Datenschutzbeauftragter? Sie haben die Wahl

Interner Datenschutzbeauftragter:
Sie können eine Mitarbeitende Person zum Datenschutzbeauftragten ernennen. Bedenken Sie:

  • Diese Person muss umfassend geschult werden

  • Sie benötigt Zeit, Ressourcen und fachliche Unterstützung

  • Es besteht ein besonderer Kündigungsschutz (ähnlich dem eines Betriebsrats)

Externer Datenschutzbeauftragter (von HUBIT):

  • Keine internen Ressourcenbindung

  • Sofort einsatzbereit und fachlich auf dem aktuellen Stand

  • Neutral, rechtssicher, erfahren

  • Planbare Kosten und klare Zuständigkeiten

Tipp: Wir unterstützen auch interne Datenschutzbeauftragte – z. B. mit Audits, Schulungen oder punktueller Beratung.

Datenschutz-Schulungen für Ihre Mitarbeitenden

Unsere Datenschutzbeauftragten schulen Ihre Mitarbeitenden zu allen relevanten Themen des Datenschutzes und der Informationssicherheit – verständlich, praxisnah und individuell auf Ihre Unternehmenssituation zugeschnitten.

Pflichtschulungen und individuelle Themen:

  • Umgang mit personenbezogenen Daten

  • Private Nutzung von Firmen-IT

  • E-Mail- und Internetnutzung am Arbeitsplatz

  • Aufklärung über Rechte und Pflichten

  • Richtlinien und betriebsinterne Regeln

Ziel: Jeder weiß, was erlaubt ist – und worauf es ankommt.

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Wir sind für Sie erreichbar

Rufen Sie uns gerne an unter 0421 – 33 11 43 -00