Datenschutzpflicht erfüllen – Unternehmenssicherheit gewinnen
Wann ein Datenschutzbeauftragter verpflichtend ist – und warum es sich lohnt, einen externen Profi an Ihrer Seite zu haben
Wir beraten Unternehmen, Organisationen und Vereine rund um die gesetzlichen Pflichten – und stellen auf Wunsch den passenden Datenschutzbeauftragten
Ab 20 Personen im Unternehmen – inklusive Geschäftsführung, Teilzeitkräften und Aushilfen – ist ein Datenschutzbeauftragter (DSB) gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt für Unternehmen ebenso wie für Vereine oder andere Organisationen.
Doch auch abseits der Pflicht lohnt sich der Einsatz eines DSB: Er reduziert Risiken, schafft Transparenz, prüft den Schutz Ihrer Unternehmensdaten – und gibt der Geschäftsführung Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten.
Was wir für Sie übernehmen
✅ Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten (DSB)
✅ Prüfung, ob Sie zur Bestellung verpflichtet sind
✅ Fundierte Dokumentation und Datenschutzkonzepte
✅ Beratung bei Datenschutzvorfällen und Betroffenenanfrage
✅ Kommunikation mit Aufsichtsbehörden
✅ Schulungen und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeitenden
Wichtige Datenschutz-Dokumente – von uns erstellt
Wir kümmern uns um alle zentralen Dokumente, die Sie im Rahmen der DSGVO benötigen:
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Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
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Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
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Verpflichtungserklärungen
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Richtlinien zur Datenverarbeitung, Nutzung und Löschung
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Prozessdokumentationen und Zuständigkeitsnachweise
Diese Dokumente werden individuell für Ihr Unternehmen erstellt – rechtssicher, vollständig und verständlich.
Verträge zur Auftragsverarbeitung (AVV) – korrekt, vollständig, aktuell
Sobald Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gesetzlich vorgeschrieben.
Wir unterstützen Sie bei:
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Prüfung vorhandener AV-Verträge
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Erstellung neuer, rechtssicherer Verträge
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Vertragsverhandlungen mit Partnern
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Dokumentation und Kontrolle der Dienstleister
Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung – damit Ihre Verträge nicht zur Schwachstelle im Datenschutz werden.
Interner oder externer Datenschutzbeauftragter? Sie haben die Wahl
Interner Datenschutzbeauftragter:
Sie können eine Mitarbeitende Person zum Datenschutzbeauftragten ernennen. Bedenken Sie:
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Diese Person muss umfassend geschult werden
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Sie benötigt Zeit, Ressourcen und fachliche Unterstützung
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Es besteht ein besonderer Kündigungsschutz (ähnlich dem eines Betriebsrats)
Externer Datenschutzbeauftragter (von HUBIT):
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Keine internen Ressourcenbindung
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Sofort einsatzbereit und fachlich auf dem aktuellen Stand
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Neutral, rechtssicher, erfahren
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Planbare Kosten und klare Zuständigkeiten
Tipp: Wir unterstützen auch interne Datenschutzbeauftragte – z. B. mit Audits, Schulungen oder punktueller Beratung.
Datenschutz-Schulungen für Ihre Mitarbeitenden
Unsere Datenschutzbeauftragten schulen Ihre Mitarbeitenden zu allen relevanten Themen des Datenschutzes und der Informationssicherheit – verständlich, praxisnah und individuell auf Ihre Unternehmenssituation zugeschnitten.
Pflichtschulungen und individuelle Themen:
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Umgang mit personenbezogenen Daten
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Private Nutzung von Firmen-IT
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E-Mail- und Internetnutzung am Arbeitsplatz
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Aufklärung über Rechte und Pflichten
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Richtlinien und betriebsinterne Regeln
Ziel: Jeder weiß, was erlaubt ist – und worauf es ankommt.
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Wir sind für Sie erreichbar
Rufen Sie uns gerne an unter 0421 – 33 11 43 -00