Europas Datenschutzbehörden fuhren 2025 einen harten Kurs. Im Jahr 2025 wurden DSGVO-Bußgelder in Höhe von über 1,1 Milliarden Euro ausgesprochen. Seit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 entstand eine Gesamtsumme von knapp sieben Milliarden Euro. Die Zahlen verdeutlichen, dass Verstöße gegen Datenschutzvorgaben konsequent geahndet werden – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße.

Besonders hohe Strafen im Jahr 2025

TikTok: 530 Millionen Euro

Die irische Aufsichtsbehörde verhängte im Mai 2025 diese Höchststrafe wegen rechtswidriger Datentransfers in Nicht-EU-Länder. Mehr erfahren: Nutzen Sie TikTok für Ihr Unternehmen?

CaixaBank: 3 Millionen Euro

Die spanische Datenschutzbehörde sanktionierte die Bank wegen mangelhafter Sicherheitsmaßnahmen. Kritisiert wurden insbesondere unzureichende technische Vorkehrungen, intransparente Datenschutzhinweise und fehlende Einwilligungen bei der Datenweitergabe.

Fastnet Media: 1,2 Millionen Euro

Im Februar 2025 wurde das italienische Werbenetzwerk bestraft, weil es Nutzer über Cookies und Tracking-Technologien verfolgte, ohne zuvor eine informierte Zustimmung einzuholen. Weder gab es eine Opt-in-Möglichkeit noch einen Widerrufsweg.

MedTech Solutions: 670.000 Euro

Ein deutsches Medizintechnik-Unternehmen speicherte sensible Patientendaten unverschlüsselt in der Cloud. Es fehlten sowohl Zugangskontrollen als auch Protokollierungen. Bei besonders schützenswerten Gesundheitsdaten ist dies ein gravierendes Versäumnis.

In welchen Bereichen wurde Verstöße geahndet?

Aus den Datenbanken lassen sich klare Schwerpunkte erkennen:

  • Fehlende Rechtsgrundlage für Datenverarbeitung
  • Unbefugte Datenweitergabe
  • Unrechtmäßige Mitarbeiterüberwachung
  • Mangelhafte Datenschutzerklärungen
  • Unzureichende technische Schutzmaßnahmen

Daraus lässt sich schließen, dass viele Bußgelder vermeidbar sind. Wir von HUBIT Datenschutz unterstützen unsere Mandanten bei der Durchsetzung grundlegender Datenschutzprinzipien, führen regelmäßig Audits durch und beraten zu konkreten Anwendungsfällen wie beispielsweise der Videoüberwachung.

Externe Datenschutzbeauftragte: Expertise von außen

Die Bestellung externer Fachleute bietet Betrieben gleich mehrere Vorteile:

  • Kosteneffizienz, da kein internes Personal ausgebildet werden muss.
  • Spezialisiertes Fachwissen und umfangreiche Erfahrung.
  • Eine objektive Bewertung der bestehenden Datenschutzpraxis.

Wir von HUBIT Datenschutz bieten zusätzlich über 17 Jahre Erfahrung und ein interdisziplinäres Team aus Juristen und Informatikern.

Besonders kleinere und mittlere Betriebe profitieren von dieser Unterstützung, um komplexe DSGVO-Anforderungen zu erfüllen und Strafen zu vermeiden. Vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin.

Ausblick: Die Verschärfung hält an

Das Jahr 2025 zeigt, dass auch deutsche Datenschutzbehörden die Zügel anziehen. Für Unternehmen bedeutet dies: Datenschutz ist 2026 keine Option, sondern überlebenswichtig. Die Investition in präventive Maßnahmen wie Datenschutz-Audits, Mitarbeiterschulungen und technische Schutzmaßnahmen ist zwingend erforderlich.

Möchten auch Sie unsere Expertise und Erfahrung zu Ihrem Vorteil nutzen? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.