Die Betroffenenrechte gehören zur informationellen Selbstbestimmung und sind ein Kernelement der DSGVO, denn sie stellen sicher, dass eine betroffene Person Einfluss auf Art, Umfang und Dauer der Nutzung ihrer personenbezogenen Daten hat. Diese Rechte können jederzeit gegenüber einem Unternehmen, einer Behörde oder Organisation geltend gemacht werden, die Daten erhoben oder verarbeitet hat. Zu den Betroffenenrechten zählen das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Recht auf Widerspruch, das Recht auf Widerruf der Einwilligung und das Beschwerderecht.
Suche
Letzte Beiträge
- Dürfen Sie Mitarbeitende befragen, wenn sie aus der Krankheit zurückkehren? 7. Oktober 2025
- Datenschutz im HR-Bereich – Komplexität erfolgreich meistern 30. September 2025
- Datenschutz für Rechtsanwälte – Verschwiegenheit und DSGVO gelten gemeinsam 23. September 2025
- Datenschutz im sozialen Bereich – Vertrauen als Arbeitsgrundlage 16. September 2025
Kategorien
Kontaktinformationen
- 0421-331143 -00
- info@hubit.de
- Lise-Meitner-Str. 2, 28359 Bremen
Öffnungszeiten
Montag –Freitag: 9:00–16:00 Uhr