Setzen Sie auf Ihrer Webseite Google reCAPTCHA ein? Dieses Tool wird genutzt, um vor Spam zu schützen. Es prüft, ob es sich bei den Besucherinnen und Besuchern der Webseite um Menschen oder um automatisierte Bots handelt. Falls Sie reCAPTCHA einsetzen, ist der 2. April 2026 ein wichtiger Termin für Sie, denn ab diesem Datum ändert Google seine datenschutzrechtliche Rolle grundlegend. Statt wie bisher als Verantwortlicher, tritt Google künftig nur noch als Auftragsverarbeiter auf. Was das für Sie bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.
Das ändert sich konkret
Bisher war Google bei reCAPTCHA selbst datenschutzrechtlich verantwortlich für die erhobenen Daten. Mit dem Rollenwechsel verlagert sich die Verantwortung auf die Betreiber der Webseite. Das bedeutet, wer reCAPTCHA weiterhin nutzen möchte, muss aktiv werden. Sie müssen:
- das Cloud Data Processing Addendum (DPA) von Google prüfen und akzeptieren. Dabei handelt es sich um Googles standardisierte Form eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV).
- die eigene Datenschutzerklärung aktualisieren.
- die technische Einbindung und den Consent-Manager entsprechend anpassen.
Es empfiehlt sich, einen Datenschutzbeauftragten in solchen Fällen hinzuzuziehen, damit die Änderungen an allen erforderlichen Stellen korrekt vorgenommen werden. Wir haben bei unseren Mandaten stets alle Prozesse im Blick und weisen rechtzeitig auf Änderungen hin.
Weniger problematisch, aber dennoch mit Vorsicht zu genießen
Der Wechsel zur Auftragsverarbeitung scheint die rechtliche Ausgangslage für Unternehmen zwar zu verbessern, die Verbesserung bleibt allerdings rein theoretisch, da Webseitenbetreiber auf Google als Auftragnehmer keinen Einfluss haben.
Und auch aus anderen Gründen bleibt reCAPTCHA aus Sicht des Datenschutzes ein sensibles Thema. Das Tool erhebt umfangreiche Verhaltensdaten und übermittelt diese in Drittländer. Eine sorgfältige Interessenabwägung und Dokumentation vor dem Einsatz sind daher weiterhin erforderlich. In den meisten Fällen wird zusätzlich eine Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer nötig sein, etwa über den bestehenden Consent-Manager.
Unser Tipp: Nutzen Sie die Gelegenheit, um mögliche Alternativen zu prüfen. Es gibt Anbieter aus Deutschland und der EU, deren Lösung DSGVO-konform ist. Auch hierzu beraten wir Sie gern.
Unser Fazit
Wer die Änderungsfrist verpasst oder die Anpassungen vernachlässigt, riskiert eine Verarbeitung ohne ausreichende Rechtsgrundlage und damit einen DSGVO-Verstoß. Da es Abmahnanwälte gibt, die sich genau auf solche Änderungen spezialisiert haben, besteht ein relevantes Risiko für Unternehmen. Wer jetzt die notwendigen Schritte einleitet, ist auf der sicheren Seite.
Möchten Sie wissen, ob Ihre Website rechtssicher ist oder benötigen Sie Unterstützung bei den erforderlichen Anpassungen? Wir prüfen Ihre Datenschutzdokumentation und sorgen für eine korrekte Umsetzung. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.