Der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) ist gemäß Art. 28 DSGVO vorgeschrieben, wenn ein Dienstleister (Auftragsverarbeiter) personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens (Verantwortlichen) nach seinen Vorgaben verarbeitet. Der Vertrag regelt die Bedingungen, unter denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Zu den wichtigsten Punkten gehören: Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Zweck der Verarbeitung, Rechte und Pflichten beider Parteien, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen, Wahrung der Rechte der betroffenen Personen und Rückgabe oder Löschung der Daten. Der AVV ist die Grundlage dafür, dass der Auftragsverarbeiter die Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben schützt und vertraulich behandelt. Um unsere Mandanten vor Rechtsnachteilen zu schützen, empfehlen wir ihnen, AVVs im Vorfeld – also vor dem Vertragsabschluss – durch uns prüfen zu lassen.
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