Als Einschränkung der Verarbeitung wird im Datenschutz das Recht von Betroffenen bezeichnet, das betroffenen Personen ermöglicht, die Bearbeitung ihrer personenbezogenen Daten vorübergehend einzuschränken. Dies ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, wie zum Beispiel, wenn die Richtigkeit der Daten umstritten ist, die Verarbeitung unrechtmäßig ist oder die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat. Die eingeschränkte Datenverarbeitung darf nur zu bestimmten Zwecken erfolgen. Dazu gehören die Überprüfung der Richtigkeit der Daten, die Klärung rechtlicher Ansprüche, der Schutz der Rechte anderer natürlicher oder juristischer Personen oder ein wichtiges öffentliches Interesse der EU oder eines Mitgliedstaates.
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