Um das Schutzziel Vertraulichkeit zu erreichen, gilt ein Trennungsverbot. Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken verarbeitet werden, sollten daher getrennt voneinander gespeichert werden. Dies wird in der Regel durch unterschiedliche Softwarelösungen, Hardware, Datei-Ordner oder Datenbanken realisiert (Buchhaltung, Bestellwesen, Personalabrechnungen etc.).
Suche
Letzte Beiträge
- ACHTUNG Abmahngefahr: EU-Streitbeilegungsplattform eingestellt 30. Juli 2025
- Die 10 häufigsten Irrtümer rund um den Datenschutz 29. Juli 2025
- Ein Datenschutzbeauftragter schützt die Daten – oder etwa nicht? 22. Juli 2025
- Einsatz von KI – wir bilden uns für unsere Mandanten weiter 15. Juli 2025
Kategorien
Kontaktinformationen
- 0421-331143 -00
- info@hubit.de
- Lise-Meitner-Str. 2, 28359 Bremen
Öffnungszeiten
Montag –Freitag: 9:00–16:00 Uhr