Bei den letzten Europa- und Kommunalwahlen erfolgte im Rahmen von Melderegisterauskünften eine Datenpanne / Datenvorfall. Dies ließ der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg im Juni dieses Jahres mitteilen. Eine Melderegisterauskunft beschreibt den Vorgang, bei dem es vor allem Parteien wegen ihrer herausragenden Rolle im demokratischen Staatsgefüge erlaubt ist, die Daten von Wahlberechtigten bei Meldebehörden anzufragen und zwecks personalisierter Wahlwerbung zu erhalten. Bei der Datenpanne handelte es sich im Kern um rechtswidrige Datenübermittlungen, die also nicht vom vorgesehenen Rahmen abgedeckt waren. Dies war z.B. der Fall, weil Daten von Nichtwahlberechtigten oder Personen, die im Vorfeld ausdrücklich der Übermittlung ihrer Daten widersprochen hatten, an die Parteien übermittelt wurden. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Stefan Brink, sah daher dringenden Handlungsbedarf bei den organisatorischen und technischen Maßnahmen. Dazu zählten schon einfachste Vorschläge, wie z.B. die Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern, die in Meldebehörden für Melderegisterauskünften zuständig sind. So könnte zukünftig mit wenig Aufwand verhindert werden, dass solch größere Vorfälle auftreten und Unmut bei den Bürgern aufkommt.
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