Allein in den letzten drei Monaten – September bis November 2025 – wurden in der EU sieben Bußgelder im Zusammenhang mit Löschanfragen von Kunden oder Löschkonzepten bekannt gegeben. Die Höhe der Bußgelder beläuft sich insgesamt auf knapp 240.000 Euro. Aus unternehmerischer Sicht ist es daher absolut wichtig, ein tragfähiges Löschkonzept im Unternehmen zu etablieren, um das Risiko für Verstöße und daraus resultierende Bußgeldverfahren zu reduzieren.

Höchstes Bußgeld wurde in Dänemark verhängt

Die dänische Datenschutzbehörde erließ ein Bußgeld gegen das Möbelhaus ILVA in Höhe von 200.986 Euro (1,5 Millionen dänische Kronen), da die Behörde festgestellt hatte, dass das Unternehmen keine Speicherfristen für verarbeitete Daten festgelegt hatte und es keine formellen Verfahren zur Datenlöschung gab.

Fünf Bußgelder wegen Missachtung von Löschanfragen

Die spanische, rumänische und italienische Datenschutzbehörde verhängten Bußgelder zwischen 600 und 22.500 Euro, da Löschanfragen von Kunden nicht umgesetzt wurden. Teilweise erhielten die betroffenen Personen gar keine Antwort auf ihre Anfrage. In einem Fall wurde der Eingang der Anfrage bestätigt. Das Unternehmen wollte sich erneut melden, sobald die Daten gelöscht wären – diese Antwort blieb allerdings aus.

Arztpraxis in Deutschland speicherte Patientendaten mehr als 10 Jahre  

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz erließ ein Bußgeld im vierstelligen Bereich gegen eine Arztpraxis. Beschwert hatte sich eine Patientin, die eine Rechnung erhalten hatte, die eigentlich für eine andere Patientin mit ähnlichem Namen bestimmt war. Die Patientin, die die Post fälschlicherweise erhielt, war allerdings bereits seit mehr als zehn Jahren keine Patientin mehr in der Praxis. Ihre Daten hätten also längst gelöscht werden müssen.

Gehen Sie kein Risiko ein

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